Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Der Versammlungsort muss möglichst beibehalten werden
Die Polizei P in Stadt C (Land L) nahm am 24.08.2019 mehrere Klimaaktivisten in Gewahrsam und verbrachte sie ins Polizeipräsidium. Daraufhin meldete K für denselben Abend eine Mahnwache als „Spontanversammlung“ mit 24 Teilnehmern unmittelbar vor dem Präsidium an. P untersagte die Durchführung der Mahnwache dort und verlegte sie auf eine andere Straße ohne Sichtachse zum Präsidium.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Polizeirechtliche Maßnahmen gegen eine von Anfang an unfriedliche Versammlung
Die AfD hält ihren Parteitag in der Stadt S ab. Hunderte vermummte Personen errichten Blockaden in der Nähe des Veranstaltungsorts. Sie zünden Pyrotechnik und tragen Transparente mit Aufschriften wie „Nationalismus ist keine Alternative“. Die Polizei kesselt – formell rechtmäßig – die Demonstrierenden ein und kündigt an, sie einzeln abzuführen. Die Protestierenden bleiben im Kessel, bis sie von den Beamten weggebracht werden.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Auflösung einer Versammlung zur Verhinderung einer anderen Versammlung (Blockadeversammlung)
Angesichts eines Bundesparteitages der AfD kam es zu Protestveranstaltungen. Einige Personen blockierten Zufahrtswege zu Autobahn und Flughafen und setzten Pyrotechnik ein. Die Polizei kesselte 419 von ihnen, darunter K, ein und nahm sie in Gewahrsam. Erst abends wurde K entlassen.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Beschränkung des räumlichen Umfangs einer angemeldeten Versammlung wegen erwarteter Gewalt bei Gebäuderäumung
Um die titulierte Räumung des Szenelokals M in Berlin am Vormittag des 25.03. zu sichern, untersagt die Polizei P eine Woche vor der Räumung die Nutzung des angrenzenden Straßenzugs für Versammlungen vom 24.03. (ab 15 Uhr) bis zum 25.03. (23.59 Uhr) mittels für sofort vollziehbar erklärter Allgemeinverfügung. A will am 25.03. gegen die Räumung und die Allgemeinverfügung demonstrieren.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Veröffentlichung von Versammlungsfotos auf Social Media durch Polizei
Polizistin P fertigt Fotos von einer Versammlung an und veröffentlicht sie anschließend auf dem Twitter-Account der Polizei. Auf den Fotos ist auch T zu sehen. T ist empört. Obwohl P die Fotos zwischenzeitlich gelöscht hat, will T gerichtlich feststellen lassen, dass das Handeln der P rechtswidrig war.