Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Der Versammlungsort muss möglichst beibehalten werden
Die Polizei P in Stadt C (Land L) nahm am 24.08.2019 mehrere Klimaaktivisten in Gewahrsam und verbrachte sie ins Polizeipräsidium. Daraufhin meldete K für denselben Abend eine Mahnwache als „Spontanversammlung“ mit 24 Teilnehmern unmittelbar vor dem Präsidium an. P untersagte die Durchführung der Mahnwache dort und verlegte sie auf eine andere Straße ohne Sichtachse zum Präsidium.
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Infrastruktur zur Verwirklichung des Versammlungszwecks
A veranstaltet in Stadt B einen Dauerprotest unter dem Motto „Die Klimakrise nicht verschlafen“. 30 Teilnehmende sollen zwei Wochen an einem zentralen Platz zelten und auf die Klimakrise aufmerksam machen. B untersagt den Aufbau von Zelten und ordnete die sofortige Vollziehung an.
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Nutzung öffentlicher Gebäude als Projektionsfläche im Rahmen einer Versammlung
A zeigt an, eine Versammlung vor dem Bundestag durchführen zu wollen. Sie möchte die Gebäude des Bundestags als Projektionsfläche (8x4m) verwenden. Die Versammlung wird zugelassen. A wird indes nicht erlaubt, die Gebäude als Projektionsfläche zu verwenden. A möchte sich schnellstmöglich dagegen wehren.