Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Räumliche Beschränkung einer Versammlung wegen erwarteter Gewalt bei Gebäuderäumung rechtmäßig?
Um die titulierte Räumung des Szenelokals M in Berlin am Vormittag des 25.03. zu sichern, untersagt die Polizei P eine Woche vor der Räumung die Nutzung des angrenzenden Straßenzugs für Versammlungen vom 24.03. (ab 15 Uhr) bis zum 25.03. (23.59 Uhr) mittels für sofort vollziehbar erklärter Allgemeinverfügung. A will am 25.03. gegen die Räumung und die Allgemeinverfügung demonstrieren.
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Nicht angemeldete Versammlung – Strafbarkeit des faktischen Leiters?
Atomkraftgegner A organisiert eine unangemeldete Demo in der baden-württembergischen Stadt H. Er erteilt dabei über Funk Anweisungen, u.a. zum Aufspannen eines Banners und zur Beendigung der Versammlung. Da ein Veranstalter nicht auszumachen ist, verhängen die Fachgerichte strafrechtliche Sanktionen gegen A.