Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO: 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Tenor bei erfolgreicher Gläubigererinnerung

Vollstreckungsgläubiger G beantragt eine Sachpfändung bei Vollstreckungsschuldner S. Da der zuständige Gerichtsvollzieher jedoch ohne nähere Begründung untätig bleibt, legt G Vollstreckungserinnerung ein. Die mit der Sache befasste Richterin R hält diese für zulässig und begründet. ‌

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Besondere Voraussetzung der Zwangsvollstreckung – fehlende Sicherheitsleistung des Vollstreckungsgläubigers (§ 751 Abs. 2 ZPO)

S wird zur Zahlung von €1.500 an G verurteilt. Vor Ablauf der Rechtsmittelfrist beantragt G die Zwangsvollstreckung, woraufhin ein Gerichtsvollzieher ein antikes Gemälde bei S pfändet. Weil G zuvor keine Sicherheitsleistung erbracht hat, legt S Vollstreckungserinnerung ein. ‌