Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO: 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Tenor bei erfolgreicher Gläubigererinnerung

Vollstreckungsgläubiger G beantragt eine Sachpfändung bei Vollstreckungsschuldner S. Da der zuständige Gerichtsvollzieher jedoch ohne nähere Begründung untätig bleibt, legt G Vollstreckungserinnerung ein. Die mit der Sache befasste Richterin R hält diese für zulässig und begründet. ‌

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Zivilrecht > ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

Verstoß gegen § 808 ZPO

G hat einen titulierten Anspruch gegen S und weist Gerichtsvollzieher Z an, das Auto des S zu pfänden. G weist Z weiter an, das Auto trotz der Pfändung bei S zu belassen. Z weigert sich, weil er das Auto lieber in amtliche Verwahrung nehmen will. G will dagegen vorgehen.