Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Stellvertretung bei einem höchstpersönlichen Anspruch?
Eltern E1 und E2 übertragen ihrem Sohn S ein Hausgrundstück und behalten sich im notariellen Vertrag ein Rückforderungsrecht vor, falls S vor ihnen verstirbt. Der Anspruch ist laut Vertrag „höchstpersönlicher Natur”. Die Eltern können ihn zudem „nur innerhalb eines Jahres geltend machen”. Als S stirbt, fordert die Anwältin der Eltern (A) von S' Alleinerbin D die Rückauflassung.
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Verkäufer verschweigt „aggressives“ Verhalten des Pferdes – Anfechtung?
K kauft von V ein Reitpferd zum Preis von €5.200. Bei Vertragsschluss verschweigt V, dass sich das Tier beim Vorbesitzer regelmäßig aggressiv verhalten hat. Im Kaufvertrag heißt es: „Pferd ist etwas dominant”. Nachdem K das aggressive Verhalten auffällt, erklärt sie gegenüber V, sie wolle „alles anfechten”.
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Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages bei Schwarzgeldabrede (BGH, Urt. v. 15.03.2024 – V ZR 115/22)
V verkauft K eine Wohnung. Sie vereinbaren einen Kaufpreis von €150.000. Beim Notar lassen sie aber nur einen Preis von €120.000 beurkunden, um Steuern zu sparen. V und K erklären direkt die Auflassung und K wird ins Grundbuch eingetragen.
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Fall zur Übereignung von Miteigentumsanteil an vermietetem Grundstück an Minderjährige (BGH, Beschluss vom 28.04.2022 – V ZB 4/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte zu entscheiden, ob Vater V, der die Hälfte eines vermieteten Grundstücks von F erworben hat, schenkungsweise an seine Tochter T übertragen kann. Grundsätzlich ist der Eigentumserwerb an einem Grundstück für Minderjährige lediglich rechtlich vorteilhaft. Etwas anderes gilt unter anderem dann, wenn das Grundstück vermietet ist. In diesem Fall rückt der Minderjährige durch den Eigentumserwerb in die Vermieterposition ein (§§ 578 Abs. 1, 566 Abs. 1 BGB). Als Vermieter ist er unter anderem verpflichtet, die Mietsache instand zu halten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Zudem ist er einer Mängelhaftung (§§ 536, 536a BGB) ausgesetzt. Der Umfang seiner persönlichen Haftung ist dabei nicht auf den Wert des Grundstücks beschränkt. Insoweit ist der Erwerb rechtlich nachteilhaft
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Missbrauch der Vertretungsmacht bei Insichgeschäft und Bereicherungsausgleich bei unwirksamer Anweisung
Die K-GmbH & Co. KG gewährt der B-GmbH & Co. KG ein Darlehen. Dabei vertritt G, der Geschäftsführer der Komplementär-GmbHs von K und B, sowohl K als auch B. Die Komplementärin der B ist im Gesellschaftsvertrag (nur) im Außenverhältnis von § 181 BGB befreit. K zahlt das Darlehen vereinbarungsgemäß an D, einen Gläubiger der B, aus.
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Verjährung von Schadensersatzansprüchen (Diesel-Abgasskandal)
K kauft 2013 von V einen gebrauchten Diesel mit Euro 5-Norm, der über die „Dieselskandal-Software“ verfügt. Im Jahr 2015 informieren der Hersteller H und die Presse öffentlich über die Täuschung, sodass auch K Kenntnis davon erhält. 2019 klagt K gegen H auf Erstattung des Kaufpreises.
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Schadensersatz trotz Bestätigung eines Vertrages
K kauft von V eine Wohnung. Dann wird ihm bekannt, dass V ihn über Schimmelbefall getäuscht hat. Dennoch schreibt K dem V: „Mit dem Erwerb der Wohnung bin ich trotz Schimmels vollumfänglich zufrieden. Zum Glück habe ich den Kaufvertrag unterschrieben!“ Später verlangt K Rückzahlung des Kaufpreises wegen arglistiger Täuschung.
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Grundstückskaufverträge ab Beurkundung der Auflassung formlos änderbar
K kauft von V ein Hausgrundstück für €300.000. Die Parteien erklären im (notariell beurkundeten) Vertrag auch die Auflassung. Später zeigt sich, dass der Preis zu hoch war. K verlangt Herabsetzung um €30.000. V willigt ein. K zahlt 270.000.- €. Danach verlangt V weitere €30.000, weil die Herabsetzung formunwirksam sei.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Zulässigkeit des Shill Bidding – eBay
V versteigert seinen VW Golf auf eBay (Startpreis: €1, Marktwert: €10.000). D bietet €1. K bietet €1,50 €. Danach geben nur noch V (über ein Zweitkonto) und K wechselnd höhere Maximalgebote ab. Ks letztes Gebot beträgt €9.000. V ist mit seinem Zweitkonto am Ende Höchstbietender. K verlangt Übergabe und Übereignung des Pkw.