Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Fall zur Übereignung von Miteigentumsanteil an vermietetem Grundstück an Minderjährige (BGH, Beschluss vom 28.04.2022 – V ZB 4/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte zu entscheiden, ob Vater V, der die Hälfte eines vermieteten Grundstücks von F erworben hat, schenkungsweise an seine Tochter T übertragen kann. Grundsätzlich ist der Eigentumserwerb an einem Grundstück für Minderjährige lediglich rechtlich vorteilhaft. Etwas anderes gilt unter anderem dann, wenn das Grundstück vermietet ist. In diesem Fall rückt der Minderjährige durch den Eigentumserwerb in die Vermieterposition ein (§§ 578 Abs. 1, 566 Abs. 1 BGB). Als Vermieter ist er unter anderem verpflichtet, die Mietsache instandzuhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Zudem ist er einer Mängelhaftung (§§ 536, 536a BGB) ausgesetzt. Der Umfang seiner persönliche Haftung ist dabei nicht auf den Wert des Grundstücks beschränkt. Insoweit ist der Erwerb rechtlich nachteilhaft.
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Verjährung von Schadensersatzansprüchen (Diesel-Abgasskandal)
K kauft 2013 von V einen gebrauchten Diesel mit Euro 5-Norm, der über die „Dieselskandal-Software“ verfügt. Im Jahr 2015 informieren der Hersteller H und die Presse öffentlich über die Täuschung, sodass auch K Kenntnis davon erhält. 2019 klagt K gegen H auf Erstattung des Kaufpreises.
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Schadensersatz trotz Bestätigung eines Vertrages
K kauft von V eine Wohnung. Dann wird ihm bekannt, dass V ihn über Schimmelbefall getäuscht hat. Dennoch schreibt K dem V: „Mit dem Erwerb der Wohnung bin ich trotz Schimmels vollumfänglich zufrieden. Zum Glück habe ich den Kaufvertrag unterschrieben!“ Später verlangt K Rückzahlung des Kaufpreises wegen arglistiger Täuschung.
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Zulässigkeit des Shill Bidding – eBay
V versteigert seinen VW Golf auf eBay (Startpreis: €1, Marktwert: €10.000). D bietet €1. K bietet €1,50 €. Danach geben nur noch V (über ein Zweitkonto) und K wechselnd höhere Maximalgebote ab. Ks letztes Gebot beträgt €9.000. V ist mit seinem Zweitkonto am Ende Höchstbietender. K verlangt Übergabe und Übereignung des Pkw.