Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Fall zu den Funktionen des Schmerzensgeldes (BGH, Urteil vom 8.2.2022 – VI ZR 409/19): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob Ehefrau und Alleinerbin nach dem Tod ihres Ehemanns aufgrund eines schuldhaften Behandlungsfehlers durch eine Ärztin Schadensersatz verlangen kann. Die schuldhafte ärztliche Fehlbehandlung stellt eine von der Klinik zu vertretende Pflichtverletzung dar (§§ 630a, 280 Abs. 1 S. 1 BGB). Dieser Anspruch entstand durch die Fehlbehandlung noch zu Lebzeiten des O. Der einmal entstandene Anspruch ist infolge des Todes des O auf die E im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen (§ 1922 Abs. 1 BGB).
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Unfallschadensregulierung: Umfang der fiktiven Schadensabrechnung
S hat die Vespa der G beschädigt und haftet ihr in voller Höhe. Eine Reparatur kostet laut Erstgutachten €700 netto, laut Zweitgutachten €1.000 netto. G kauft ein Ersatzfahrzeug für €5.000 zuzüglich €950 Umsatzsteuer. S zahlt nichts. G klagt auf Schadensersatz.
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Nutzungsausfallschaden bei gewerblich genutztem LKW
Speditionsbetreiber A beauftragt B mit der Reparatur eines LKW. Durch Bs fehlerhafte Reparatur entsteht ein Motorschaden. A kann den LKW für 12 Monate nicht benutzen und muss Aufträge an Fremdfirmen vergeben. Nach der Reparatur fordert A Schadensersatz für den Nutzungsausfall des LKW, die Mehrkosten der Fremdaufträge und erhöhten Personalaufwand.
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Schadensminderungspflicht des geschädigten Autohauses durch Internet-Restwertrecherche
Bei einem Unfall beschädigt B ein Auto des Autohausbetreibers K. K lässt den Restwert unter Berücksichtigung regionaler Anbieter von einem Sachverständigen schätzen und verkauft den unreparierten Wagen zu dem geschätzten Preis (€9.500). B legt später ein Kaufangebot eines Internethändlers vor, der €17.000 gezahlt hätte, und zahlt nur unter Anrechnung dieses Betrags Schadensersatz an K. K verlangt von B den Differenzbetrag (€7.500) zwischen dem von B angesetzten Restwert und dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös.
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Kein Schaden durch lebenserhaltende Maßnahmen bei leidensbehaftetem Weiterleben
Arzt B lässt den P in den letzten Monaten seines Lebens künstlich ernähren, obwohl das medizinisch nicht sinnvoll ist, weil keine Überlebenschance besteht. B klärt P darüber nicht richtig auf. Nach dem Tod des P verlangt K, der Alleinerbe des P, von B Zahlung von Schmerzensgeld. Dies stützt er auf die Behauptung, die künstliche Ernährung habe zu einer sinnlosen Verlängerung des Leidens des P geführt. K verlangt auch Ersatz der Behandlungskosten des P.
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Berücksichtigung von Großkundenrabatten bei fiktiver Schadensabrechnung
Ein Auto von Autovermieter B wird durch K beschädigt. B lässt das Auto nicht reparieren, sondern verlangt Zahlung von €1.400 auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens. K zahlt nur €1.200. Er meint, B würde bei einer Reparatur einen Großkundenrabatt in Höhe von €200 erhalten.