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Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zeitablauf Fall 1)
Querdenkerin Q plant eine Demo am 11.09.2021, bei der möglichst viele Menschen auf möglichst engem Raum ohne Maske auflaufen sollen. Behörde B verbietet die Demonstration nach § 15 Abs. 1 VersG. Q erhebt Anfechtungsklage. Am 12.09.2021 ist die Verhandlung noch nicht abgeschlossen.
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Verfahrensfehlerhafte, aber nicht aufhebbare Verwaltungsakte
Die zuständige Behörde B erlässt gegen A einen materiell rechtmäßigen Baustopp. Dem Bescheid fehlt die Begründung. B hat sich ausführlich mit den Gründen des Baustopps auseinandergesetzt, die Begründung nur versehentlich nicht beigefügt. A möchte feststellen lassen, dass der Baustopp rechtswidrig ist.