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Statthaftigkeit der FFK bei Verpflichtungskonstellation mit Erledigung VOR Klageerhebung: doppelt analoge Anwendung
Apfelweinverkäuferin A beantragt die Zulassung ihres Standes auf dem Sommerfest der Gemeinde G. Ihr Antrag wird eine Woche vor dem Sommerfest abgelehnt. Noch bevor A die Verpflichtungsklage erheben kann, ist das Sommerfest vorbei.
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Verfahrensfehlerhafte, aber nicht aufhebbare Verwaltungsakte
Die zuständige Behörde B erlässt gegen A einen materiell rechtmäßigen Baustopp. Dem Bescheid fehlt die Begründung. B hat sich ausführlich mit den Gründen des Baustopps auseinandergesetzt, die Begründung nur versehentlich nicht beigefügt. A möchte feststellen lassen, dass der Baustopp rechtswidrig ist.
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Statthaftigkeit der FFK bei rechtsverletzenden Verwaltungsakten, deren Aufhebung ausgeschlossen ist: analoge Anwendung
Die zuständige Baubehörde B erlässt einen materiell rechtmäßigen Baustopp gegenüber A. Allerdings fehlt in dem Bescheid eine Begründung. B hat sich ausführlich mit den Gründen des Baustopps auseinandergesetzt, die Begründung nur versehentlich nicht mitgeschickt. A möchte feststellen lassen, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist.
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(Tiefgreifender) Grundrechtseingriff? (Grundfall)
Neonazi N wird verdächtigt, einen Anschlag auf eine Synagoge zu planen. Die Polizei durchsucht deswegen Ns Schlafzimmer. N tobt vor Wut und möchte feststellen lassen, dass die Durchsuchung ein massiver Grundrechtseingriff war.
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Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses (Grundfall)
Amt B verweigert R grundlos eine Gaststättenerlaubnis. R erhebt Verpflichtungsklage auf deren Erlass. Bevor das Gericht entscheidet, erteilt B die Erlaubnis. R will durch Bs Verhalten verursachte Einnahmeausfälle von B ersetzt bekommen, und plant, B auf Schadensersatz zu verklagen.
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Sich typischerweise kurzfristig erledigende Verwaltungsakte – qualifizierter Grundrechtseingriff erforderlich?
Polizistin P fordert A in der S-Bahn ohne erkennbaren Grund auf, sich auszuweisen. A ist vollkommen überrumpelt und kommt der Aufforderung nach. Später beschließt sie, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen.
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Wiederholungsgefahr (Grundfall)
A veranstaltet eine Demo. Die Behörde meint, das Corona-Sicherheitskonzept der Demo sei unzureichend, und löst die Demo auf. A hat weitere Demos mit dem gleichen Corona-Sicherheitskonzept geplant und will gerichtlich feststellen lassen, dass die Auflösung rechtswidrig war.
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Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Sonstige Erledigung)
S bekommt eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus. Nachbar N ficht die Genehmigung an. Während des Prozesses stellt S einen neuen Antrag bei der Baubehörde auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Stall. Er erklärt, dass er sein Grundstück nun doch nicht für Wohnzwecke nutzen wolle.
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Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zeitablauf Fall 1)
Querdenkerin Q plant eine Demo am 11.09.2021, bei der möglichst viele Menschen auf möglichst engem Raum ohne Maske auflaufen sollen. Behörde B verbietet die Demonstration nach § 15 Abs. 1 VersG. Q erhebt Anfechtungsklage. Am 12.09.2021 ist die Verhandlung noch nicht abgeschlossen.
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Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zurücknahme Fall 2)
Baubehörde B erteilt S eine Baugenehmigung unter der Auflage, dass S auch einen Sichtschutz zu Nachbar N errichtet. N geht gerichtlich gegen die Baugenehmigung vor. Während des Prozesses widerruft B die Baugenehmigung, weil S keinen Sichtschutz errichtet hat.
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Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zurücknahme Fall 1)
Falschparkerin F bekommt von Behörde B einen Kostenbescheid, nach dem sie die Abschleppkosten tragen muss. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt F. B zweifelt nun selbst an der Rechtmäßigkeit des Bescheids und hebt diesen noch vor der letzten mündlichen Verhandlung auf.