Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO: 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur

Verbot der Überpfändung (§ 803 Abs. 1 S. 2 ZPO)

G weist Gerichtsvollzieher Z an, einen titulierten Anspruch in Höhe von €1.000 gegen die S zu vollstrecken. Der einzige Vermögenswert, den S hat, ist ein Porsche im Wert von €100.000. Z pfändet den Porsche. S will gegen die Pfändung vorgehen.

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Zivilrecht > ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

3. Evidentes Dritteigentum (§ 71 Abs. 2 GVGA)

G hat gegen die selbstständige Automechanikerin S einen titulierten Anspruch. Er beauftragt Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Dieser pfändet das Auto der D, das gerade zur Reparatur auf der Hebebühne steht. D will gegen die Pfändung vorgehen.

Die neuesten Fälle zum Thema Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur

Verstoß gegen allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Heilung)

G hat eine titulierte Forderung gegen S. Auf Gs Antrag hin begibt sich der Gerichtsvollzieher zu S und pfändet dessen Münzsammlung. Da S der Titel nicht zuvor oder zeitgleich zugestellt worden ist, legt er Vollstreckungserinnerung ein. Kurz darauf erfolgt die Zustellung. ‌

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur

Tenor bei erfolgloser Schuldnererinnerung gegen Sachpfändung (Fall)

Auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers G führt der Gerichtsvollzieher bei Vollstreckungsschuldner S eine Sachpfändung durch. S legt Vollstreckungserinnerung ein. Die mit der Sache befasste Richterin R hält die Pfändung jedoch für zulässig. ‌

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur

Tenor bei erfolgreicher Gläubigererinnerung

Vollstreckungsgläubiger G beantragt eine Sachpfändung bei Vollstreckungsschuldner S. Da der zuständige Gerichtsvollzieher jedoch ohne nähere Begründung untätig bleibt, legt G Vollstreckungserinnerung ein. Die mit der Sache befasste Richterin R hält diese für zulässig und begründet. ‌

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur

Besonderheiten beim Rubrum – Parteibezeichnung (§ 766 ZPO)

Im jurafuchs.de/jqd92v6/rubrum-tenor-und-tatbestand-bei-gewillkuerter-parteiaenderung" class="underline">Rubrum eines Erinnerungsbeschlusses sind die Parteien zu benennen. Hier musst Du Dir ein paar Besonderheiten merken. Welche der folgenden Aussagen ist diesbezüglich korrekt? ‌

Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

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