Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Annahmeverzug beim Dienstvertrag, § 615 S. 1 BGB
S will ihr Portugiesisch aufbessern und nimmt bei L Einzelstunden (€40/h). Diese finden bei S zuhause statt. Als S erkrankt, ruft sie L an und sagt den vereinbarten Termin eine Stunde vorher ab. L wünscht ihr gute Besserung. Das Geld für den Termin will L dennoch.