Erlöschen des Schuldverhältnisses: 53 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 53 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Erlöschen des Schuldverhältnisses für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Ausnahmsweise Bedingung möglich

Mieter M steht mit der Mietzahlung im Rückstand, weshalb Vermieterin V die ordentliche Kündigung erklärt. M steht ein verjährter Rückzahlungsanspruch aus Nebenkostenabrechnungen zu. M bietet an, den Rückstand zu begleichen, wenn V die Kündigung zurücknimmt. Zudem erklärt er die Aufrechnung für den Fall, dass V an der Kündigung festhalten sollte.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Aufrechnungslage: Fehlende Durchsetzbarkeit (Zurückbehaltungsrecht)

A und B handeln mit antiken Vasen. B verkauft A mal wieder eine Vase. A erklärt, sie werde das Geld erst zahlen, wenn B die Vase übergeben hat. B will sich bei der Übergabe nicht hetzen lassen und erklärt die Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Werklohn, der A noch zusteht.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Leistung erfüllungshalber - Mangel beim hingegebenen Gegenstand

K übergibt V zur Erfüllung einer Kaufpreisschuld (€ 1000) erfüllungshalber seinen gebrauchten Roller. V verkauft diesen an B für €1000 weiter. Später zeigt sich, dass der Roller von Anfang an mangelhaft war. B tritt berechtigt vom Vertrag zurück und gibt V den Roller zurück.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Leistung an Erfüllung statt - Mangel beim hingegebenen Gegenstand

K schuldet V €700. Da er kein Geld hat, bietet K dem V stattdessen seinen angeblich unfallfreien Roller (Wert: €800) an. V nimmt das Angebot an. Später zeigt sich, dass der Roller - wie K wusste - schon mal einen Unfall hatte und deshalb nur €400 wert ist. V will den Roller nicht mehr.

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Leistung erfüllungshalber - höherer Erlös

V verkauft K ihren Plattenspieler für €500. K hat kein Geld, aber einen von Nowitzky signierten Basketball (Wert: €500). V soll sich zunächst daraus befriedigen. V schafft es den Basketball für 1000 € zu verkaufen.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Leistung erfüllungshalber - Verwertung nach verkehrsüblicher Sorgfalt

V verkauft K ihren Plattenspieler für €500. K hat kein Geld, aber einen von Nowitzki signierten Basketball (Wert: €500). V soll sich zunächst daraus befriedigen. V verkauft den Basketball zum „Freundschaftspreis“ von €50 und verlangt von K Zahlung des verbleibenden Kaufpreises.

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Tilgungsreihenfolge: Forderungen mehrerer Gläubiger

A schuldet B Geld für eine Playstation 5 (€300, gekauft am 15.8.21) und ein Rennrad (€900, gekauft am 30.10.21). B tritt die Rennradforderung an C ab. Bevor B dem A dies mitteilt, zahlt A an B einen Abschlag in Höhe von €200 ohne anzugeben worauf er leistet. C will das Geld von B haben.

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Abgrenzung Erfüllbarkeit und Fälligkeit II

Pechvogel P braucht dringend Geld für ihre Ausbildung. Auf Ps drängende Bitte gewährt die schwäbische Hausfrau H ihr ein Darlehen (§ 488 Abs. 1 BGB) über €8.000. Sie vereinbaren, dass P hierfür 2% Zinsen zahlen und das Darlehen ein Jahr später zurückzahlen soll.

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Abgrenzung Erfüllbarkeit und Fälligkeit I

Pechmarie P braucht dringend Geld für ihre Ausbildung. Auf Ps drängende Bitte gewährt die gütige Frau Holle (H) P ein zinsfreies Darlehen (§ 488 Abs. 1 BGB) über €8.000. Sie vereinbaren, dass P das Darlehen ein Jahr später zurückzahlen soll.

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Person des Leistenden VI – nachträgliche Tilgungsbestimmung

A nimmt bei der B-Bank ein Darlehen über €5.000 auf. C bürgt für A. Da As Pläne scheitern, zahlt C das Geld an B wegen der übernommenen Bürgschaft. Später zeigt sich, dass die Bürgschaft unwirksam war. C teilt B mit, sie solle das Geld dennoch behalten und zur Tilgung der Forderung gegen A nutzen.

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Person des Leistenden V - Drittleistung ohne Fremdtilgungswillen

Mieter M schuldet Gärtnerin G für das Instandsetzen seines Gartens €500 aus einem Werkvertrag (§ 631 BGB), die er nicht bezahlen kann. Eigentümerin E glaubt aufgrund ihrer Eigentümerstellung, sie sei zur Zahlung der abgenommenen Leistung verpflichtet. Mit der Bemerkung, hiermit G gegenüber "ihrer Verpflichtung als Eigentümerin" nachzukommen, gibt E der G das Geld. Dennoch verlangt G von M Zahlung von €500.