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Person des Leistenden V - Drittleistung ohne Fremdtilgungswillen
Mieter M schuldet Gärtnerin G für das Instandsetzen seines Gartens €500 aus einem Werkvertrag (§ 631 BGB), die er nicht bezahlen kann. Eigentümerin E glaubt aufgrund ihrer Eigentümerstellung, sie sei zur Zahlung der abgenommenen Leistung verpflichtet und gibt G das Geld. Dennoch verlangt G von M Zahlung von €500.