Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis: 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht

Gegenläufige Betriebliche Übung

Fünf Jahre in Folge hat U hat ihren Mitarbeitern €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Der Wortlaut der Arbeitsverträge sieht dies nicht vor. Aufgrund der Covid-19-Krise zahlt U 2020, 2021, 2022 nur noch €100. Da die Pandemie vorbei ist, wollen die Mitarbeiter dies 2023 nicht mehr akzeptieren.

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht

Bereitstellung von Arbeitsmitteln

Die als Fahrradlieferantin beschäftigte F benutzt für das Abrufen der Bestellungen ihr eigenes Mobiltelefon und zur Erledigung der Lieferfahrten ihr eigenes Fahrrad. F begehrt nun, dass ihr Arbeitgeber A ein internetfähiges Mobilfunkgerät und ein verkehrstüchtiges Fahrrad zur Verfügung stellt.

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht

Wirksame doppelte Schriftformklausel

U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt. Als A Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung fordert, verweigert U die Zahlung. In § 13 des Arbeitsvertrages steht: „Änderungen des Vertrags durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen der Schriftform; mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses sind nichtig.“

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht

Unwirksame doppelte Schriftformklausel

U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt. Als Arbeitnehmer A Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung fordert, verweigert U Zahlung. In § 13 des vorformulierten Arbeitsvertrags steht: „Jegliche Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.“

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht

Kombination Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalt

U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Am schwarzen Brett hängt Aushang, dass Weihnachtsgeldzahlung freiwillig und widerruflich erfolgt. Als Arbeitnehmer A Weihnachtsgeld aufgrund von betrieblicher Übung fordert, verweigert U die Zahlung.

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht

Wirksamer Widerrufsvorbehalt

U hat fünf Jahre in Folge €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Am schwarzen Brett hängt ein Aushang, wonach die Zusage zur Weihnachtsgeldzahlung ab einem Umsatzrückgang von 20% widerrufen werden kann. A fordert 2021 Weihnachtsgeld. U verweigert die Zahlung mit Verweis auf den Umsatzrückgang von 30%.

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht

Unwirksamer Widerrufsvorbehalt

U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Am schwarzen Brett hängt stets ein Aushang, dass die Zusage zur Weihnachtsgeldzahlung widerrufen werden kann. Als Arbeitnehmer A im Jahr 2021 Weihnachtsgeld fordert, verweigert U die Zahlung.

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht

Freiwilligkeitsvorbehalt

U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Am schwarzen Brett hat U stets den Hinweis ausgehängt, dass die Gewährung des Weihnachtsgeldes freiwillig und mit der Maßgabe erfolgt, dass auch eine wiederholte Zahlung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. U unterlässt 2021 die Zahlung.

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht

Betriebliche Übung – später eintretender Arbeitnehmer

Fünf Jahre in Folge hat U hat ihren Mitarbeitern €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Der Wortlaut der Arbeitsverträge sieht dies nicht vor. Aufgrund der Covid-19-Krise unterlässt U im November 2021 die Auszahlung. Die im Oktober neu eingestellte Arbeitnehmerin A besteht dennoch auf ihr erstes Weihnachtsgeld.

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Betrieblichen Übung - Begründung (Weihnachtsgratifikation)

Fünf Jahre in Folge hat U ihren Mitarbeitern €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Der Wortlaut der Arbeitsverträge sieht dies nicht vor. Aufgrund der Covid-19-Krise unterlässt U im November 2021 die Auszahlung. Der seit 2010 beschäftigte Arbeitnehmer A besteht auch in diesem Jahr auf das Weihnachtsgeld.