Mietrecht: 26 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 26 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Mietrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht

Konkludente Fortsetzung eines Mietverhältnisses?

Vermieterin V kündigt Gewerbemieter M fristlos, da M drei Monate keine Miete zahlt. Daraufhin zahlt M das Geld nach. Die Mietsache behält er, obwohl V diese mehrfach herausverlangt. M zahlt die bisherige Miete weiter. Ein Jahr später zieht M aus ohne V für die letzten zwei Monate bezahlt zu haben. § 545 BGB war vertraglich ausgeschlossen.

Jurafuchs Illustration zum Fall Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung (BGH, Urt. v. 12.01.2022 – XII ZR 8/21): Einzeländlerin M mietet von Vermieter V Räume zur „Nutzung als Verkaufs- und Lagerräume eines Einzelhandelsgeschäfts“ an. Aufgrund der COVID-19-Pandemie muss M ihr Geschäftschließen.

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht

Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung (BGH, Urt. v. 12.01.2022 – XII ZR 8/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Als unmittelbare Reaktion auf die COVID-19-Pandemie mussten im März 2020 die Einzelhändler ihre Läden schließen. Da viele Händler ihre Geschäftsräume lediglich angemietet hatten, stellte sich die Frage, ob sie verpflichtet waren, für den Zeitraum Miete zu zahlen. Die Instanzgerichte kamen hier zunächst zu unterschiedlichen Ergebnissen. Mit der hier behandelten Entscheidung äußerte sich der BGH erstmalig zu dieser Frage und sorgte für Klarheit. Er bediente sich hierfür eines Instituts, welches seine Anfänge in der Hyperinflation 1923 nahm: Der Störung der Geschäftsgrundlage!

Jurafuchs

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht

Schönheitsreparaturen – Wirkung einer Abrede zwischen Alt– und Neumieter

V vermietet M eine unrenovierte Wohnung. Der Mietvertrag (AGB-Klausel) verpflichtet M zu Schönheitsreparaturen. M vereinbart zudem mit Vormieter VM, die von VM geschuldeten Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Nach Ende der Miete führt M keine Schönheitsreparaturen durch. V beauftragt Handwerker.