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Problemfall: Verbringungsgewahrsam
Vor dem Lokalderby zweier verfeindeter Fußballvereine sichtet die Polizei mehrere polizeibekannte Ultras des gegnerischen Teams. Die Polizei erteilt den Ultras einen Platzverweis für das Stadiongelände und bringt sie mit mehreren Polizeiautos zurück zum Bahnhof.
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Überblick: Standardmaßnahmen zur Einschränkung der räumlichen Bewegungsfreiheit
Mehrere Fans des SV Kickgut hat es hart getroffen: Gegen Ultra U erließ die Polizei ein Aufenthaltsverbot für das Gebiet rund um das Stadion, gegenüber Hooligan H sprach die Polizei eine Meldeauflage aus und Schläger S wurde nach dem letzten Spiel in polizeilichen Gewahrsam genommen.
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Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
Die Polizei hat gesicherte Tatsachen, dass Terrorist T mit einem Auto einen Anschlag auf einen Karnevalsumzug verüben will. Die Polizei hört deshalb nach richterlicher Anordnung Ts Telefongespräche mit.
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Offene Bild-/Tonaufzeichnung, Videoüberwachung
Häufig zünden Hooligans in der Fankurve der Kickers 06 verbotene Feuerwerke. Beim Lokalderby gegen den Erzrivalen SC Kickgut filmt die Polizei deswegen offen die Tribüne, um rechtzeitig gegen das Zünden einschreiten zu können.
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Prüfungsstruktur der Standardmaßnahmen – Beispielfall
Drogendealer D wurde mehrmals auf dem Bahnhofsvorplatz beim Dealen erwischt. Als Polizist P ihn dort erblickt, erteilt er ihm nach einer Anhörung ein Aufenthaltsverbot für den Platz für drei Monate. Wutentbrannt verlässt D den Bahnhofsvorplatz.
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Grundfall zur Standardmaßnahme
Hooligan H ist nach einer Niederlage seines Lieblingsvereins frustriert. Auf dem Marktplatz seiner Heimat tritt er wahllos gegen Mülleimer. Polizistin P wird auf H aufmerksam und erteilt ihm einen Platzverweis für den Marktplatz.