Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Adressat der förmlichen Zustellung: Zwingende Zustellung an Bevollmächtigten bei Vorlage schriftlicher Vollmacht (§ 7 Abs. 1 S. 2 VwZG)
Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid förmlich zustellen. Obwohl eine Freundin von S wahrheitsgemäß gegenüber der Behörde unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erklärt hat, Bevollmächtigte für S zu sein, stellt die Behörde an S zu.
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Adressat der förmlichen Zustellung 1: Grundsätzlich Wahlrecht der Behörde (§ 7 Abs. 1 S. 1 VwZG)
Die BAföG-Behörde möchte nunmehr der Studentin S den Widerspruchsbescheid förmlich zustellen. Obwohl eine Freundin von S wahrheitsgemäß gegenüber der Behörde erklärt hat, Bevollmächtigte für S zu sein, stellt die Behörde an S zu. Die Freundin hat keine schriftliche Vollmacht vorgelegt.
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Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids
Wegen andauernder Pöbelei erhält Radaubruder R einen Platzverweis für einen Monat. R legt Widerspruch ein. Die Widerspruchsbehörde hilft dem Widerspruch nicht ab und erlässt den Widerspruchsbescheid. Diesen übergibt Behördenleiter B dem R persönlich.
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Bekanntgabe durch Einwurf eines schriftlich verfassten VA in den Briefkasten
Wegen erneuter Pöbelei auf dem Hauptplatz erlässt die Polizei gegen Radaubruder R einen schriftlichen Platzverweis für die Dauer einer Woche. Polizist P wirft das Briefkuvert mit dem Platzverweis in den Briefkasten des R ein.
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Bekanntgabe durch Übergabe eines schriftlich verfassten VA
Radaubruder R zieht erneut drohend und beleidigend über den Hauptplatz. Um dem R den Ernst der Lage deutlich zu machen, nimmt Polizist P diesmal die Personalien von R auf und erlässt einen handgeschriebenen Platzverweis auf einem Vordruck des Polizeipräsidiums.
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Bekanntgabe eines mündlichen VA
Radaubruder R ist mit seiner Lebenssituation unzufrieden und zieht daher pöbelnd über den Hauptplatz. Dabei bedroht er auch vorbeiziehende Passanten. Polizist P spricht dem R mündlich einen Platzverweis aus.