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weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt
L liefert A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper vor Kaufpreiszahlung weiterveräußern (§ 185 Abs. 1 BGB). allerdings nur unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Forderung des L von A beglichen wird. A veräußert den Camper unter dieser Bedingung an K.
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nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt
L liefert Autohändlerin A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper vor Kaufpreiszahlung in eigenem Namen verkaufen und unter der Bedingung der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts weiterveräußern. A veräußert den Camper unter Eigentumsvorbehalt an K.
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verlängerter Eigentumsvorbehalt (2) - Vorausabtretungsklausel
L liefert Autohändlerin A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper unter eigenem Namen verkaufen und wird zur Veräußerung ermächtigt (§ 185 Abs. 1 BGB). A verkauft den Camper an K für € 75.000 und übergibt ihm diesen sogleich ohne Eigentumsvorbehalt.
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verlängerter Eigentumsvorbehalt (1) - Verarbeitungsklausel
L liefert Holz an U (Wert: € 30) unter Eigentumsvorbehalt, die dieses unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zu Möbeln (Wert: € 100) weiterverarbeitet. L möchte sicherstellen, dass sie durch die Verarbeitung sein Eigentum an dem Holz nicht verliert.
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Verfallklauseln
Sicherungsgeber S erhält von Bank B einen Kredit über €100.000. Als Sicherheit übereignet S der B seinen nagelneuen Porsche (Wert: €120.000). S und B vereinbaren, dass der Porsche im Verwertungsfall ohne Veräußerungsvorgang im Eigentum der B bleibt. Trotz Fälligkeit und Mahnung zahlt S die Darlehenssumme nicht zurück.
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Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet
Pizzaliebhaberin P erwirbt einen Pizzaofen unter Eigentumsvorbehalt. Sie stellt ihn in die Küche ihrer von V gemieteten Wohnung. Als P ein Darlehen bei Bank B aufnimmt, veräußert sie als Sicherheit für das Darlehen unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts ihr Anwartschaftsrecht an B. Später tilgt P die letzte Kaufpreisrate.
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Auswirkungen auf Übereignung
Kaufhaus-Chefin K nimmt bei Bank B ein Darlehen über €100.000 auf. K und B einigen sich, dass K der B alle gegenwärtig und künftig in ihrem Geschäft befindlichen Waren als Sicherheit übereignet. Der durchschnittliche Wert der Waren im Geschäft beträgt €500.000, was B bewusst ausnutzt.
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Ablösungsrecht des Sicherungsgebers
A gibt seinem Arbeitskollegen K ein Darlehen über €10.000. Als Sicherheit übereignet K dem A seinen VW Golf (§§ 929 S.1, 930 BGB). Gläubiger G, der einen Zahlungsanspruch gegen A iHv. €3.000 hat, beginnt mit der Zwangsvollstreckung in den sicherungsübereigneten VW Golf.
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Verpflichtung zur Rückübereignung
Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs schließen R und B einen (nicht unter einer Bedingung stehenden) Sicherungsvertrag und einigen sich über die Übereignung des gesamten Inventars des Restaurants. R tilgt die Darlehensforderung.
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Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt
K kauft sich bei A ein neues Auto (Preis: € 30.000). Da er nicht genügend Geld für den Kauf hat, soll er den Preis in drei Raten zu je € 10.000 bezahlen. K soll erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung Eigentümer werden, darf das Auto aber bereits mitnehmen. K bezahlt nie die letzte Rate.
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Übergabe
V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €2.500 ein Pfandrecht an Vs Gemälde „Die Impfung“ bestellt werden soll. V überlässt G das Gemälde. G hängt es über ihrem Bett auf.
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Einigung 3
V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €1.000 ein Pfandrecht an ¼ aller Bücher der V bestellt werden soll.
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Einigung 2
V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €20.000 ein Pfandrecht an dem gesamten beweglichen Vermögen der V bestellt werden soll. Was genau darunter fällt, lassen sie bewusst offen.