Sicherheiten an beweglichen Sachen: 29 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 29 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Sicherheiten an beweglichen Sachen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Sachenrecht

weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt

L liefert A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper vor Kaufpreiszahlung weiterveräußern (§ 185 Abs. 1 BGB). allerdings nur unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Forderung des L von A beglichen wird. A veräußert den Camper unter dieser Bedingung an K.

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Zivilrecht > Sachenrecht

nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt

L liefert Autohändlerin A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper vor Kaufpreiszahlung in eigenem Namen verkaufen und unter der Bedingung der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts weiterveräußern. A veräußert den Camper unter Eigentumsvorbehalt an K.

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Zivilrecht > Sachenrecht

verlängerter Eigentumsvorbehalt (2) - Vorausabtretungsklausel

L liefert Autohändlerin A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper unter eigenem Namen verkaufen und wird zur Veräußerung ermächtigt (§ 185 Abs. 1 BGB). A verkauft den Camper an K für € 75.000 und übergibt ihm diesen sogleich ohne Eigentumsvorbehalt.

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Zivilrecht > Sachenrecht

verlängerter Eigentumsvorbehalt (1) - Verarbeitungsklausel

L liefert Holz an U (Wert: € 30) unter Eigentumsvorbehalt, die dieses unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zu Möbeln (Wert: € 100) weiterverarbeitet. L möchte sicherstellen, dass sie durch die Verarbeitung ihr Eigentum an dem Holz nicht verliert.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet

Pizzaliebhaberin P erwirbt einen Pizzaofen unter Eigentumsvorbehalt. Sie stellt ihn in die Küche ihrer von V gemieteten Wohnung. Als P ein Darlehen bei Bank B aufnimmt, veräußert sie als Sicherheit für das Darlehen unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts ihr Anwartschaftsrecht an B. Später tilgt P die letzte Kaufpreisrate.