Zivilrecht > Sachenrecht
Voraussetzungen
Rennfahrerin R nimmt ein Darlehen bei Bank B auf, um sich einen Rennwagen zu kaufen. Als Sicherheit übereignet sie den Wagen an B. Sie vereinbaren, dass B bei Verzug der Rückzahlung zur Verwertung berechtigt ist (Sicherungsfall). Nach Ablauf der Darlehensfrist zahlt R dieses trotz Mahnung nicht zurück. B verlangt den Wagen heraus.

Zivilrecht > Sachenrecht
Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet
Pizzaliebhaberin P erwirbt einen Pizzaofen unter Eigentumsvorbehalt. Sie stellt ihn in die Küche ihrer von V gemieteten Wohnung. Als P ein Darlehen bei Bank B aufnimmt, veräußert sie als Sicherheit für das Darlehen unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts ihr Anwartschaftsrecht an B. Später tilgt P die letzte Kaufpreisrate.