Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Vorbringen bzgl. unverschuldeter Säumnis im Einspruchstermin
B wird vom Landgericht Frankfurt (Oder) durch Versäumnisurteil zur Zahlung von €40.000 verurteilt. B legt Einspruch ein. Zum Einspruchstermin schickt sie ihre Anwältin A. A erkrankt auf der Fahrt zum Termin und muss die Weiterfahrt abbrechen. Gegen B ergeht deshalb ein 2. Versäumnisurteil.
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Wer haftet für den abgestellten Pkw-Anhänger? (BGH, Urt. v. 7.2.2023 – VI ZR 87/22)
H ist Halter eines Pkw-Anhängers, den er ordnungsgemäß in der P-Straße abstellt. Als F die Straße durchfährt, verliert er die Kontrolle über sein Fahrzeug und stößt gegen Hs Anhänger. Dieser kommt ins Rollen und beschädigt das Eingangstor und die Fassade des Gebäudes von G.
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Säumnis der sich selbst vertretenden Rechtsanwältin in Corona-Zeiten
Die autoimmunkranke Anwältin A klagt und vertritt sich selbst. Gegen sie ergeht ein Versäumnisurteil. A fehlt im Einspruchstermin (Februar 2021) „wegen Migräne und erhöhten COVID-19-Infektionsrisikos“. Das Landgericht verwirft deshalb den Einspruch.
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Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Primäraufrechnung
Ingenieurin I verklagt B auf Zahlung von €50.000 für Planungsleistungen. B erkennt nur €25.000 an und erklärt hiergegen die Aufrechnung, da aufgrund von Is schlechter Bauüberwachung Mängel am Bauwerk entstanden seien (€70.000). Hinsichtlich der Restforderung (€45.000) erhebt B Widerklage. B wird durch Teil-Vorbehaltsurteil zur Zahlung von €25.000 verurteilt.
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Vorrang der Leistungsklage auf Schadensersatz und Feststellungsinteresse ("Diesel-Abgasskandal")
K hat einen vom Dieselskandal betroffenen VW gekauft. Ein Softwareupdate zur Mangelbehebung lehnt K bisher ab, weil sie Folgeschäden am Fahrzeug befürchtet. Stattdessen klagt K auf Feststellung einer Ersatzpflicht VWs für alle (künftigen) Schäden „aus der Fahrzeugmanipulation“.
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Substantiierung des Sachvortrags bei Behauptung lediglich vermuteter Tatsachen
Kläger K arbeitet nahe der Metallverarbeitungsfabrik der Beklagten B. Der kerngesunde K und vier Kollegen erkranken an Berylliose und verlangen Schmerzensgeld. B bestreitet die Vermutung des K, die B emittiere Beryllium. Unstreitig war vor Kurzem Bs Luftfilteranlage defekt.
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Versäumnisurteil trotz Prozessunfähigkeit
Berufungsbeklagte B beruft sich auf ihre Prozessunfähigkeit. Ein Sachverständiger kann ihre Prozessfähigkeit mangels Befundes nicht endgültig feststellen. B erscheint nicht vor Gericht und es ergeht ein Versäumnisurteil. B legt Einspruch ein. Beim Termin fehlt sie wieder. Es ergeht ein zweites Versäumnisurteil.
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Erkrankung eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts
Anwalt A vertritt sich selbst. Am Tag vor Ablauf der Frist zur Begründung seiner Berufung erkrankt A plötzlich. A beantragt eine Fristverlängerung, die der Gegner ablehnt. Die Frist wird nicht verlängert. Weitere Maßnahmen trifft A nicht. A begehrt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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Erklärung des Kfz-Haftpflichtversicherers hinsichtlich des Unfallhergangs mit Nichtwissen
K klagt nach einem Autounfall mit E gegen Haftpflichtversicherung V. Versicherungsnehmer N hatte seinen PKW vor dem Unfall an E verkauft, der unter falschem Namen auftrat. K kann nur den Namen des Unfallgegners nennen, den dieser vor Ort angab. V kann E unter keinem dieser Namen erreichen und bestreitet den Unfall mit Nichtwissen.
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Zustellung "demnächst" (§ 167 ZPO)
K weiß seit 2017 von Ansprüchen gegen B. K verklagt B mit am 22.12.20 anhängiger Klage. Im Rubrum führt sie R, die Prozessbevollmächtigte des B, auf. K zahlt den Kostenvorschuss. Das Gericht stellt die Klage am 04.01.21 an B und nach Verteidigungsanzeige der R vom 08.02. am 09.05. auch R zu.
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Sekundäre Darlegungslast von VW in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen
K kauft von D einen VW Eos. Das Fahrzeug verfügt über die „Dieselskandal-Software“ und hält deshalb im Prüfbetrieb, nicht aber im Normalbetrieb die Abgasnorm Euro 5 ein. K behauptet, frühere Vorstände von VW hätten den Einsatz der Software gebilligt. Sie klagt gegen VW auf Schadensersatz.
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Widerrufsrecht in zweiter Instanz
K und B schließen einen Kaufvertrag über ein neues Wohnmobil. K übergibt dem B ein Exemplar des geschuldeten Typs, das zuvor 15 Monate auf seinem Hof gestanden hatte. B erklärt den Rücktritt und klagt (erfolgreich) auf Rückabwicklung. Nach dem erstinstanzlichen Urteil und während des anhängigen Berufungsverfahrens widerruft B (berechtigt) den geschlossenen Kaufvertrag.
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Sorgfaltspflichten eines unvorhergesehen erkrankten Einzelanwalts
Rechtsanwalt R legt gegen ein klageabweisendes Urteil des AG für seinen Mandanten K Berufung beim LG ein. Auf Antrag des R verlängert das LG die Berufungsbegründungsfrist bis zum 07.11.2016. An diesem Tag erkrankt R unvorhergesehen. R lässt daher Rechtsanwältin C, die als freie Mitarbeiterin bei R angestellt ist, am selben Tag einen Antrag auf nochmalige Fristverlängerung stellen. Prozessgegner B willigt in die Fristverlängerung nicht ein. Als R wieder gesund ist, begründet er - nach Ablauf der Frist - die Berufung.
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BGH: Vergleich und Veräußerung streitbefangener Sache – subjektive Rechtskraftwirkung
A und X sind Nachbarn. X erhebt Klage gegen A wegen der Blendwirkung der Photovoltaikanlage des A. Danach übereignet A das Grundstück an die D. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich zwischen X und A, in dem A sich zur Entfernung der Anlage verpflichtet. Dem kommt er jedoch nicht nach. X ist deshalb zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) ermächtigt.
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Gerichtlicher Vergleich ersetzt notarielle Form
K und B sind in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sie beenden das Verfahren durch einen Vergleich. Dieser kommt durch einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zustande, den K und B dem Gericht unterbreitet haben. In diesem Vergleich verpflichtet sich B, dem K ein Grundstück zu übereignen.