Zivilprozessrecht: 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Zivilprozessrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Primäraufrechnung

Ingenieurin I verklagt B auf Zahlung von €50.000 für Planungsleistungen. B erkennt nur €25.000 an und erklärt hiergegen die Aufrechnung, da aufgrund von Is schlechter Bauüberwachung Mängel am Bauwerk entstanden seien (€70.000). Hinsichtlich der Restforderung (€45.000) erhebt B Widerklage. B wird durch Teil-Vorbehaltsurteil zur Zahlung von €25.000 verurteilt.

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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Grenzen der Zumutbarkeit aktiver beA-Nutzung bei gestörter Fax-Übermittlung

Ps Anwalt A will im Jahr 2019 um 17 Uhr eine Berufungsbegründung, deren Frist um 24 Uhr abläuft, ans Gericht faxen. Da dort alle Faxgeräte defekt sind und A sich mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nicht auskennt, schickt er um 19 Uhr per E-Mail einen Scan zum Gericht, das die PDF-Datei am nächsten Tag ausdruckt.

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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Zustellung "demnächst" (§ 167 ZPO)

K weiß seit 2017 von Ansprüchen gegen B. K verklagt B mit am 22.12.20 anhängiger Klage. Im Rubrum führt sie R, die Prozessbevollmächtigte des B, auf. K zahlt den Kostenvorschuss. Das Gericht stellt die Klage am 04.01.21 an B und nach Verteidigungsanzeige der R vom 08.02. am 09.05. auch R zu.

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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Sekundäre Darlegungslast von VW in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen

K kauft von D einen VW Eos. Das Fahrzeug verfügt über die „Dieselskandal-Software“ und hält deshalb im Prüfbetrieb, nicht aber im Normalbetrieb die Abgasnorm Euro 5 ein. K behauptet, frühere Vorstände von VW hätten den Einsatz der Software gebilligt. Sie klagt gegen VW auf Schadensersatz.

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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Widerrufsrecht in zweiter Instanz

K und B schließen einen Kaufvertrag über ein neues Wohnmobil. K übergibt dem B ein Exemplar des geschuldeten Typs, das zuvor 15 Monate auf seinem Hof gestanden hatte. B erklärt den Rücktritt und klagt (erfolgreich) auf Rückabwicklung. Nach dem erstinstanzlichen Urteil und während des anhängigen Berufungsverfahrens widerruft B (berechtigt) den geschlossenen Kaufvertrag.