Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Vorbringen bzgl. unverschuldeter Säumnis im Einspruchstermin
B wird vom Landgericht Frankfurt (Oder) durch Versäumnisurteil zur Zahlung von €40.000 verurteilt. B legt Einspruch ein. Zum Einspruchstermin schickt sie ihre Anwältin A. A erkrankt auf der Fahrt zum Termin und muss die Weiterfahrt abbrechen. Gegen B ergeht deshalb ein 2. Versäumnisurteil.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Primäraufrechnung
Ingenieurin I verklagt B auf Zahlung von €50.000 für Planungsleistungen. B erkennt nur €25.000 an und erklärt hiergegen die Aufrechnung, da aufgrund von Is schlechter Bauüberwachung Mängel am Bauwerk entstanden seien (€70.000). Hinsichtlich der Restforderung (€45.000) erhebt B Widerklage. B wird durch Teil-Vorbehaltsurteil zur Zahlung von €25.000 verurteilt.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Erkrankung eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts
Anwalt A vertritt sich selbst. Am Tag vor Ablauf der Frist zur Begründung seiner Berufung erkrankt A plötzlich. A beantragt eine Fristverlängerung, die der Gegner ablehnt. Die Frist wird nicht verlängert. Weitere Maßnahmen trifft A nicht. A begehrt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Kostenlast des Anerkennenden trotz unschlüssiger Klage
K fordert B zur Leistung auf. B reagiert nicht, woraufhin K klagt. Die Klage ist unschlüssig. Im schriftlichen Vorverfahren zeigt B seine Verteidigungsbereitschaft an. Eine Klageerwiderung folgt nicht. In der mündlichen Verhandlung erkennt B den Anspruch an. Die Prozesskosten möchte er nicht tragen.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Zustellung „demnächst“ i.S.v. § 167 ZPO
K weiß seit 2017 von Ansprüchen gegen B. K verklagt B mit am 22.12.20 anhängiger Klage. Im Rubrum führt sie R, die Prozessbevollmächtigte des B, auf. K zahlt den Kostenvorschuss. Das Gericht stellt die Klage am 04.01.21 an B und nach Verteidigungsanzeige der R vom 08.02. am 09.05. auch R zu.

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Widerrufsrecht in zweiter Instanz
K und B schließen einen Kaufvertrag über ein neues Wohnmobil. K übergibt dem B ein Exemplar des geschuldeten Typs, das zuvor 15 Monate auf seinem Hof gestanden hatte. B erklärt den Rücktritt und klagt (erfolgreich) auf Rückabwicklung. Nach dem erstinstanzlichen Urteil und während des anhängigen Berufungsverfahrens widerruft B (berechtigt) den geschlossenen Kaufvertrag.

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
BGH: Vergleich und Veräußerung streitbefangener Sache – subjektive Rechtskraftwirkung
A und X sind Nachbarn. X erhebt Klage gegen A wegen der Blendwirkung der Photovoltaikanlage des A. Danach übereignet A das Grundstück an die D. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich zwischen X und A, in dem A sich zur Entfernung der Anlage verpflichtet. Dem kommt er jedoch nicht nach. X ist deshalb zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) ermächtigt.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Unpfändbarkeit von Zuschlägen für Sonntagsarbeit – Pfändungsverbot bei Zwangsvollstreckung
S arbeitet in einem Freibad. Zusätzlich zu seinem Entgelt enthält er Zuschläge für Arbeit an Samstagen bzw. Sonn- und Feiertagen. G hat gegen S einen Titel auf Zahlung, der mit einer Vollstreckungsklausel versehen ist und S zugestellt wurde. G möchte die Zuschläge pfänden. Einen Antrag auf Zwangsvollstreckung hat er gestellt.