Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Fall zur Tenorierung Klage gem. § 255 ZPO (BGH 9.11.2017 , IX ZR 305/16): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
K ist Eigentümer eines Chorarchivs und begehrt dessen Herausgabe von B nach § 985 BGB im Klagewege. In einem Rechtsstreit möchte er gleichzeitig Schadensersatz geltend machen, falls B das Archiv nicht herausgibt. B bestreitet das Eigentum des K.
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Substantiierung des Sachvortrags bei Behauptung lediglich vermuteter Tatsachen
Kläger K arbeitet nahe der Metallverarbeitungsfabrik der Beklagten B. Der kerngesunde K und vier Kollegen erkranken an Berylliose und verlangen Schmerzensgeld. B bestreitet die Vermutung des K, die B emittiere Beryllium. Unstreitig war vor Kurzem Bs Luftfilteranlage defekt.
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Versäumnisurteil trotz Prozessunfähigkeit
Berufungsbeklagte B beruft sich auf ihre Prozessunfähigkeit. Ein Sachverständiger kann ihre Prozessfähigkeit mangels Befundes nicht endgültig feststellen. B erscheint nicht vor Gericht und es ergeht ein Versäumnisurteil. B legt Einspruch ein. Beim Termin fehlt sie wieder. Es ergeht ein zweites Versäumnisurteil.
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Erkrankung eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts
Anwalt A vertritt sich selbst. Am Tag vor Ablauf der Frist zur Begründung seiner Berufung erkrankt A plötzlich. A beantragt eine Fristverlängerung, die der Gegner ablehnt. Die Frist wird nicht verlängert. Weitere Maßnahmen trifft A nicht. A begehrt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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Zustellung "demnächst" (§ 167 ZPO)
K weiß seit 2017 von Ansprüchen gegen B. K verklagt B mit am 22.12.20 anhängiger Klage. Im Rubrum führt sie R, die Prozessbevollmächtigte des B, auf. K zahlt den Kostenvorschuss. Das Gericht stellt die Klage am 04.01.21 an B und nach Verteidigungsanzeige der R vom 08.02. am 09.05. auch R zu.
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Sekundäre Darlegungslast von VW in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen
K kauft von D einen VW Eos. Das Fahrzeug verfügt über die „Dieselskandal-Software“ und hält deshalb im Prüfbetrieb, nicht aber im Normalbetrieb die Abgasnorm Euro 5 ein. K behauptet, frühere Vorstände von VW hätten den Einsatz der Software gebilligt. Sie klagt gegen VW auf Schadensersatz.
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Widerrufsrecht in zweiter Instanz
K und B schließen einen Kaufvertrag über ein neues Wohnmobil. K übergibt dem B ein Exemplar des geschuldeten Typs, das zuvor 15 Monate auf seinem Hof gestanden hatte. B erklärt den Rücktritt und klagt (erfolgreich) auf Rückabwicklung. Nach dem erstinstanzlichen Urteil und während des anhängigen Berufungsverfahrens widerruft B (berechtigt) den geschlossenen Kaufvertrag.
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BGH: Vergleich und Veräußerung streitbefangener Sache – subjektive Rechtskraftwirkung
A und X sind Nachbarn. X erhebt Klage gegen A wegen der Blendwirkung der Photovoltaikanlage des A. Danach übereignet A das Grundstück an die D. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich zwischen X und A, in dem A sich zur Entfernung der Anlage verpflichtet. Dem kommt er jedoch nicht nach. X ist deshalb zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) ermächtigt.