Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Wer haftet für den abgestellten Pkw-Anhänger? (BGH, Urt. v. 7.2.2023 – VI ZR 87/22)
H ist Halter eines Pkw-Anhängers, den er ordnungsgemäß in der P-Straße abstellt. Als F die Straße durchfährt, verliert er die Kontrolle über sein Fahrzeug und stößt gegen Hs Anhänger. Dieser kommt ins Rollen und beschädigt das Eingangstor und die Fassade des Gebäudes von G.
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Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Primäraufrechnung
Ingenieurin I verklagt B auf Zahlung von €50.000 für Planungsleistungen. B erkennt nur €25.000 an und erklärt hiergegen die Aufrechnung, da aufgrund von Is schlechter Bauüberwachung Mängel am Bauwerk entstanden seien (€70.000). Hinsichtlich der Restforderung (€45.000) erhebt B Widerklage. B wird durch Teil-Vorbehaltsurteil zur Zahlung von €25.000 verurteilt.
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Vorrang der Leistungsklage auf Schadensersatz und Feststellungsinteresse ("Diesel-Abgasskandal")
K hat einen vom Dieselskandal betroffenen VW gekauft. Ein Softwareupdate zur Mangelbehebung lehnt K bisher ab, weil sie Folgeschäden am Fahrzeug befürchtet. Stattdessen klagt K auf Feststellung einer Ersatzpflicht VWs für alle (künftigen) Schäden „aus der Fahrzeugmanipulation“.
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Substantiierung des Sachvortrags bei Behauptung lediglich vermuteter Tatsachen
Kläger K arbeitet nahe der Metallverarbeitungsfabrik der Beklagten B. Der kerngesunde K und vier Kollegen erkranken an Berylliose und verlangen Schmerzensgeld. B bestreitet die Vermutung des K, die B emittiere Beryllium. Unstreitig war vor Kurzem Bs Luftfilteranlage defekt.
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Versäumnisurteil trotz Prozessunfähigkeit
Berufungsbeklagte B beruft sich auf ihre Prozessunfähigkeit. Ein Sachverständiger kann ihre Prozessfähigkeit mangels Befundes nicht endgültig feststellen. B erscheint nicht vor Gericht und es ergeht ein Versäumnisurteil. B legt Einspruch ein. Beim Termin fehlt sie wieder. Es ergeht ein zweites Versäumnisurteil.
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Erkrankung eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts
Anwalt A vertritt sich selbst. Am Tag vor Ablauf der Frist zur Begründung seiner Berufung erkrankt A plötzlich. A beantragt eine Fristverlängerung, die der Gegner ablehnt. Die Frist wird nicht verlängert. Weitere Maßnahmen trifft A nicht. A begehrt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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Erklärung des Kfz-Haftpflichtversicherers hinsichtlich des Unfallhergangs mit Nichtwissen
K klagt nach einem Autounfall mit E gegen Haftpflichtversicherung V. Versicherungsnehmer N hatte seinen PKW vor dem Unfall an E verkauft, der unter falschem Namen auftrat. K kann nur den Namen des Unfallgegners nennen, den dieser vor Ort angab. V kann E unter keinem dieser Namen erreichen und bestreitet den Unfall mit Nichtwissen.
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Zustellung "demnächst" (§ 167 ZPO)
K weiß seit 2017 von Ansprüchen gegen B. K verklagt B mit am 22.12.20 anhängiger Klage. Im Rubrum führt sie R, die Prozessbevollmächtigte des B, auf. K zahlt den Kostenvorschuss. Das Gericht stellt die Klage am 04.01.21 an B und nach Verteidigungsanzeige der R vom 08.02. am 09.05. auch R zu.
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Sekundäre Darlegungslast von VW in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen
K kauft von D einen VW Eos. Das Fahrzeug verfügt über die „Dieselskandal-Software“ und hält deshalb im Prüfbetrieb, nicht aber im Normalbetrieb die Abgasnorm Euro 5 ein. K behauptet, frühere Vorstände von VW hätten den Einsatz der Software gebilligt. Sie klagt gegen VW auf Schadensersatz.
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Isolierte Drittwiderklage gegen Zedenten
Versicherungsvermittler V rät K und D zu einer unzureichenden Versicherung, sodass K und D Schäden entstehen. D tritt seine Ansprüche gegen V an K ab. K klagt gegen V auf Ersatz für die summierten Schäden. V erhebt Widerklage (nur) gegen D auf Feststellung, dass D keine Ansprüche gegen ihn zustehen.
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Verjährungshemmung durch klageerweiternde Anschlussberufung?
K führt gegen B einen Rechtsstreit und unterliegt teilweise. B legt ordnungsgemäße Berufung ein. K macht im Dezember 2018 im Wege der Anschlussberufung eine weitere Forderung aus dem Jahr 2015 geltend. Im Januar 2019 wird die Berufung zurückgewiesen.
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Sorgfaltspflichten eines unvorhergesehen erkrankten Einzelanwalts
Rechtsanwalt R legt gegen ein klageabweisendes Urteil des AG für seinen Mandanten K Berufung beim LG ein. Auf Antrag des R verlängert das LG die Berufungsbegründungsfrist bis zum 07.11.2016. An diesem Tag erkrankt R unvorhergesehen. R lässt daher Rechtsanwältin C, die als freie Mitarbeiterin bei R angestellt ist, am selben Tag einen Antrag auf nochmalige Fristverlängerung stellen. Prozessgegner B willigt in die Fristverlängerung nicht ein. Als R wieder gesund ist, begründet er - nach Ablauf der Frist - die Berufung.
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Befangenheit bei instanzüberschreitender Richter-Ehe
B verliert in erster Instanz einen Zivilprozess vor dem AG. Er legt Berufung ein, mit der er unter anderem die Prozessführung der Richterin R rügt. Mitglied in der für die Berufung zuständigen Kammer des LG ist E, der Ehemann von R. Über die Berufung soll durch die Kammer entschieden werden. Das LG erachtet das gegen E gerichtete Ablehnungsgesuch des B für unbegründet und lässt gegen den Beschluss die Rechtsbeschwerde zu.
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Erstattung fiktiver Reisekosten des auswärtigen Anwalts
B wohnt im Bezirk des LG Dortmund. K verklagt B vor dem LG Dortmund. B beauftragt einen Rechtsanwalt aus Hamburg mit seiner Vertretung. B gewinnt den Prozess und macht gegen K die Fahrtkosten seines Rechtsanwalts geltend.
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Anweisung der Kanzleikraft zur Versendung eines korrigierten Schriftsatzes
Rechtsanwalt R soll für Mandant M Berufung einlegen beim OLG. Seine langjährige, verlässliche Mitarbeiterin G adressiert den Schriftsatz fälschlicherweise an das LG. R fällt es nach Unterzeichnung auf. Er weist G an, den Schriftsatz an das OLG zu adressieren. G verschickt irrtümlich das Exemplar an das LG.