Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO: 33 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 33 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Statthafter Rechtsbehelf bei Zwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss (Kläger=Mieter)

B hat auf einer Zwangsversteigerung das an K vermietete Grundstück des G erworben. Nun betreibt er die Zwangsvollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss (§ 93 ZVG) gegen K auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks. K möchte gerichtlich hiergegen vorgehen. ‌

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Statthafter Rechtsbehelf und Rechtsschutzbedürfnis bei Zwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss (Kläger=ehemaliger Eigentümer)

B erwirbt bei einer Zwangsversteigerung Ks Grundstück. Trotz des anschließend mit K geschlossenen Mietvertrags betreibt er nun die Zwangsvollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss (§ 93 ZVG) auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks. Hiergegen erhebt K Vollstreckungsabwehrklage.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Rechtsschutzbedürfnis bei Prozessvergleich

Ein von K und B geschlossener Prozessvergleich verpflichtet K zur Zahlung von €500. K erhebt Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung durch B mit dem Einwand, er sei bei Vergleichsabschluss geschäfts- und prozessunfähig gewesen. Hilfsweise wendet er ein, er habe wirksam aufgerechnet.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Präklusion / maßgeblicher Zeitpunkt bei Rücktritt

S kauft von G ein iPhone. S bemerkt einen Sachmangel am iPhone und fordert G erfolglos unter Fristsetzung zur Nacherfüllung auf. Weil S nicht zahlen will, verklagt G ihn. S kümmert sich nicht darum und wird verurteilt. G will vollstrecken. S erklärt den Rücktritt.

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Zivilrecht > ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

Statthaftigkeit / materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch

B verklagt K auf Zahlung von €50.000. K verliert den Prozess, verzichtet auf eine Berufung und zahlt direkt im Anschluss €50.000 an B. B beauftragt dennoch Gerichtsvollzieher G, der den Porsche des K pfändet. K möchte gegen die Pfändung gerichtlich vorgehen.