Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO: 33 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 33 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Formelle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – fehlende Zustellung eines Versäumnisurteils (§ 310 Abs. 3 ZPO)

K wurde von B auf Zahlung von €1.500 verklagt. Da K im schriftlichen Vorverfahren seine Verteidigungsbereitschaft nicht anzeigt, ergeht gegen K Versäumnisurteil. Dieses wird K aber nicht zugestellt. Gegen die dennoch von B betriebene Zwangsvollstreckung möchte K daher gerichtlich vorgehen. ‌

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Rechtsschutzbedürfnis bei Prozessvergleich

Ein von K und B geschlossener Prozessvergleich verpflichtet K zur Zahlung von €500. K erhebt Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung durch B mit dem Einwand, sie sei bei Vergleichsabschluss geschäfts- und prozessunfähig gewesen. Hilfsweise wendet sie ein, sie habe wirksam aufgerechnet.

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Rechtsschutzbedürfnis - Vollstreckung aus VU – Einwendung kann auch durch Einspruch geltend gemacht werden

B hat K auf Zahlung von € 800 aus einem Kaufvertrag verklagt. Da K nicht zur Verhandlung erscheint und die Klage schlüssig ist, ergeht ein der Klage stattgebendes Versäumnisurteil. Noch während der Einspruchsfrist ficht K den Kaufvertrag an und erhebt deshalb Vollstreckungsabwehrklage.

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Präklusion / maßgeblicher Zeitpunkt bei Rücktritt

S kauft von G ein iPhone. S bemerkt einen Sachmangel am iPhone und fordert G erfolglos unter Fristsetzung zur Nacherfüllung auf. Weil S nicht zahlen will, verklagt G ihn. S kümmert sich nicht darum und wird verurteilt. G will vollstrecken. S erklärt den Rücktritt.