Nachtatdelikte: 44 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 44 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Nachtatdelikte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Bereicherung des Vortäters als Drittbereicherung?

B hat zwei gestohlene PKW gekauft. Die Polizei ist ihm auf den Fersen. J gestattet B deshalb, die Autos kostenlos in die von J gemietete Garage unterzustellen. J will, dass B die Autos später weiterveräußern kann, was auch passiert. Beide wissen, dass die Autos gestohlen sind.

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Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Jede rechtswidrige Tat kann Vortat sein

Der 13-Jährige S entwendet eine Flasche Cola aus dem Supermarkt. Als die Polizei - alarmiert vom Ladendetektiv - bei S' Eltern klingelt will S' großer Bruder T (17) ihm helfen. Schnell versteckt er die Flasche in der Gartenlaube.

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Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Versuchsbeginn bei der Strafvereitelung

K sitzt im Gefängnis. Er will Z mittels Brief zu einer entlastenden Falschaussage bewegen. Anwalt A, der den Inhalt kennt, soll ihn Z bringen. A will den Brief unter den Scheibenwischer von Zs Auto klemmen. Versehentlich bringt er ihn stattdessen am Wagen von Staatsanwältin S an.

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Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Ganz vereiteln – Strafvereitelung auf Zeit

P hat einen Mord begangen. Seine Kollegin K versteckt ihn vor der Polizei in ihrer Gartenhütte. Dort wird er nach zwei Wochen gefunden und verhaftet. Seine Verurteilung verzögert sich infolgedessen um zwei Wochen.

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Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Grundfall zur Verfolgungsvereitelung

T hat versucht, O zu erstechen. Damit die Polizei ihm nicht auf die Schliche kommt, zerstört Ts Kumpel S das Tatmesser in einer Metallpresse auf seinem Schrottplatz. Mangels Tatwaffe kann T nicht überführt werden und wird nie bestraft.

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Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Untaugliche Handlung als Hilfeleistung 2

D hat teure Ohrringe gestohlen. Um D die Beute zu sichern, sagt sein Kumpel K gegenüber der Polizei, er habe gesehen, wie A die Ohrringe gestohlen habe. In diesem Zeitpunkt hatte D die Ohrringe aus schlechtem Gewissen schon wieder in den Briefkasten des Eigentümers geworfen.