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Lockspitzel (agent provocateur) 3
Die verdeckte Ermittlerin E überredet D zum Einbruch in die Villa des M, der sich gerade im Urlaub befindet. M ist nicht eingeweiht. Als D die Villa mit dem Diebesgut verlässt, wird er - wie geplant - im Garten von der Polizei festgenommen.
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Lockspitzel (agent provocateur) 1
Die verdeckte Ermittlerin E vermutet, dass D hinter einer Einbruchsserie steckt. Sie will ihn auf frischer Tat ertappen und schlägt ihm deswegen einen Einbruch in Vs Villa vor. Das hat E mit V abgesprochen. D wird nach dem Einsteigen in Vs Villa von der Polizei festgenommen.
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Beihilfe nach Beendigung der Haupttat
D entwendet eine teure Flasche Parfüm aus einem Drogeriemarkt und bringt sie zu sich nach Hause. Am Abend erzählt sie ihrem Kumpel K von der Tat und ihrer Sorge vor einer Hausdurchsuchung. K bietet ihr daraufhin an, das Parfüm bei sich aufzubewahren. So geschieht es.
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Aufstiftung 1
Der stadtbekannte Ganove T will den O verprügeln, da dieser seine Schulden nicht beglichen hat. T bespricht seinen Plan mit seiner guten Freundin A. Diese empfiehlt dem T einen Schlagring zu verwenden. Daraufhin verprügelt T den O unter Verwendung des Schlagrings. O erleidet schwere Knochenbrüche.
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Vermeintliche Mittäterschaft
M2 will die Eheleute E ausrauben. Er bittet M1 mitzumachen. Sie verabreden, dass M1 an der Tür klingelt und E1 überwältigt. Dann soll M2 hereinstürmen und E2 fesseln, so dass sie ungestört nach Geld suchen können. Als M1 klingelt, wird M2 von der Polizei verhaftet. M1 hatte nämlich nur zum Schein zugesagt und die Polizei informiert.

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Kein Mittäterexzess
M1 und M2 überfallen O. Sie hoffen, den Widerstand des O ohne erhebliche Gewaltanwendung überwinden zu können. Während M1 den O festhält, durchsucht M2 dessen Rucksack. Da O sich von Beginn an heftig wehrt, misshandelt M1 den O körperlich schwer. Erst als M2 eine Geldbörse findet, flüchten sie.
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Deliktisches Minus auf Ebene der Rechtswidrigkeit
T bezichtigt seinen Feind F zu Unrecht einer Straftat. Aufgrund der vorsätzlichen Falschaussage des T ist der Richter R von der Schuld des F überzeugt und verurteilt diesen – wie von T gewollt – zu einer Freiheitsstrafe, die im Anschluss auch vollstreckt wird.