
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Sukzessive Mittäterschaft nach Beendigung
M1 bricht in die Privatwohnung des O ein. Dort erbeutet er einen Tresor und bringt ihn nach Hause. Da er nicht in der Lage ist, den Tresor zu öffnen, ruft er M2 an. Dieser kommt hinzu und „flext" den Tresor auf. Dafür bekommt er einen Teil der Beute.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Sukzessive Mittäterschaft bei Versuch
M2 sieht zufällig, wie M1 ihren gemeinsamen Feind O würgt. Da O wild um sich schlägt, ruft M1 dem M2 zu: „Halt ihn still!“ Daraufhin packt M2 die Arme des O, so dass es dem M1 gelingt, den O zu erwürgen.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Unbestimmter Adressat
Politiker T kann sich nicht damit abfinden, dass er nicht wieder gewählt wurde. Im Internet ruft er deswegen dazu auf, dass seine Anhänger den Reichstag gewaltsam stürmen sollen. 100 Personen dringen daraufhin gewaltsam in das Reichstagsgebäude ein.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Aufstiftung 1
Der stadtbekannte Ganove T will den O verprügeln, da dieser seine Schulden nicht beglichen hat. T bespricht seinen Plan mit seiner guten Freundin A. Diese empfiehlt dem T einen Schlagring zu verwenden. Daraufhin verprügelt T den O unter Verwendung des Schlagrings. O erleidet schwere Knochenbrüche.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn 2
M2, der Praktikant bei einer Bank ist, verrät M1 eine Code-Zahl, fertigt eine Skizze und erklärt, wann und wie M1 die Bank überfallen kann. Wie verabredet erbeutet M1 durch besonders schweren Raub Bargeld. M2 bekommt keinen Beuteanteil, da er am Tag vor der Tat erklärt hatte, er wolle damit nichts mehr zu tun haben.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Bloße Anwesenheit am Tatort reicht nicht aus
T verprügelt die O nach einem Kneipenabend in der Fußgängerzone der Marburger Oberstadt. B hält sich ebenfalls dort auf, da er auf seinen Kumpel wartet, und schaut tatenlos zu.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn
M2 besorgt Waffen und plant minutiös einen Banküberfall, den er mit M1 begehen will. Da ihm auf dem Weg Bedenken kommen, unternimmt er erfolglos einen verbalen Versuch, M1 umzustimmen. M1 erbeutet daher ohne M2 durch besonders schwere räuberische Erpressung Bargeld, wovon M2 einen Anteil bekommt.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuchsbeginn bei Mittäterschaft
M1 will die Kuh des O stehlen, welche ihn aber per Huftritt in die Flucht schlägt. M2 ist am Tatort nicht anwesend. Doch von ihm stammte der penibel durchdachte Plan und das Transportfahrzeug. Auch hätte er die Kuh später veräußert und die Hälfte des Beuteerlöses bekommen.

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Kein Mittäterexzess
M1 und M2 überfallen O. Sie hoffen, den Widerstand des O ohne erhebliche Gewaltanwendung überwinden zu können. Während M1 den O festhält, durchsucht M2 dessen Rucksack. Da O sich von Beginn an heftig wehrt, misshandelt M1 den O körperlich schwer. Erst als M2 eine Geldbörse findet, flüchten sie.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Mittäterschaft durch Unterlassen 2
O ist am Strand. Da er baden möchte, bittet er M2 auf seinen Rucksack samt Geldbörse aufzupassen. M2 willigt ein. Später macht sich M1 an dem Rucksack zu schaffen. M2 will sie erst aufhalten, was ihm auch gelungen wäre. Doch als sie ihn anlächelt, lässt er den Diebstahl der Geldbörse zu.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Mittäterschaft durch Mitwirkung im Vorbereitungsstadium
M1 stiehlt die Kuh des O. M2 ist zwar am Tatort nicht anwesend, von ihm stammt aber der penibel durchdachte Plan. Auch stellt er dem M1 ein Transportfahrzeug zur Verfügung und veräußert später die Kuh. Der Beuteerlös wird gleichmäßig geteilt.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Deliktisches Minus auf Ebene der Rechtswidrigkeit
T bezichtigt seinen Feind F zu Unrecht einer Straftat. Aufgrund der vorsätzlichen Falschaussage des T ist der Richter R von der Schuld des F überzeugt und verurteilt diesen – wie von T gewollt – zu einer Freiheitsstrafe, die im Anschluss auch vollstreckt wird.