Diebstahl und Unterschlagung: 56 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 56 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Diebstahl und Unterschlagung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Strafrecht

Alleingänge von Bandenmitgliedern

A, B und C brechen öfter gemeinsam in die Filialen einer Restaurantkette ein und stehlen Geld. Um mehr von der Beute zu haben, wagen A und B eines Tages einen Alleingang ohne Wissen des C. Sie dringen gewaltsam in das B-Restaurant ein, öffnen den Tresor und stecken das Geld ein.

Jurafuchs Illustration: T stiehlt etwas aus einem Haus und denkt währenddessen an den neuen Eigentümer und Erben des Hauses E.

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Strafrecht

Wohnungseinbruchsdiebstahl: "Wohnung" trotz Tod des Bewohners? - Jurafuchs

Ein Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ist auch in die Wohnung eines Toten möglich. Maßgeblich sei der Zweck der Unterkunft, nicht der tatsächliche Gebrauch. Hierdurch solle das Eigentum an höchstpersönlichen Gegenständen und die häusliche Integrität geschützt werden. Dieses Schutzes bedarf es auch nach dem Tod, wenn die zu schützenden Rechtsgüter neben dem Toten auch anderen Personen zuzuordnen sind.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Diebstahl unter Beisichführen einer Waffe, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 1 StGB – Schreckschusspistole

Der Berufsdieb D entwendet der unaufmerksamen O Geld aus der Handtasche. Für alle Fälle hat er dabei eine geladene Schreckschusspistole im Hosenbund stecken. Diese ist so konstruiert, dass beim Betätigen des Abzugs ein Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Täter hat keinen Anspruch auf die Sache

D bricht in Zueignungsabsicht den Gewahrsam des E an dessen Smartphone. D weiß, dass ihm kein Aneignungsrecht und kein fälliger schuldrechtlicher Anspruch auf Übereignung des Smartphones zusteht.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Mitgewahrsam | über-/untergeordnet

Die Angestellte A nimmt nach Feierabend eigenmächtig Waren aus dem Regal, packt sie in ihren Rucksack und fährt nach Hause. Der ebenfalls anwesende Ladeninhaber merkt dies nicht.