Diebstahl und Unterschlagung: 57 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 57 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Diebstahl und Unterschlagung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Gefährliches Werkzeug beim Diebstahl – Einführung und Fallbeispiel
Versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl bei Irrtum über dauerhafte Wohnnutzung
Einbruch in Wohnung eines Verstorbenen – Versuchter schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl vs. Wohnungseinbruchsdiebstahl
Alleingang eines Bandenmitglieds – Zurechnung als Bandenstraftat
Geringwertige Sache erst ab €50? - Jurafuchs
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt die Grenze der Geringwertigkeit bei €25. In der vorliegenden Entscheidung bestätigt das OLG Frankfurt aber seine abweichende Meinung und setzt die Grenze bei €50 an.
Klausurklassiker: unmittelbares Ansetzen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl
Der BGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit dem klassischen Problem des Versuchsbeginns beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. Bei Qualifikationen sei auf die Verwirklichung des Grundtatbestandes abzustellen. Wenn das Ansetzen zum Grundtatbestand (Wegnahme) dem Ansetzen zur Qualifikation (Einbrechen) nachfolgt, beginnt der Versuch erst mit dem Ansetzen zum Grundtatbestand. Erfolgt das Ansetzen zum Grundtatbestand vor dem Ansetzen zum Qualifikationstatbestand, ist das Versuchsstadium erst mit dem späteren Ansetzen zum Qualifikationstatbestand erreicht.
Wohnungseinbruchsdiebstahl: "Wohnung" trotz Tod des Bewohners? - Jurafuchs
Ein Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ist auch in die Wohnung eines Toten möglich. Maßgeblich sei der Zweck der Unterkunft, nicht der tatsächliche Gebrauch. Hierdurch solle das Eigentum an höchstpersönlichen Gegenständen und die häusliche Integrität geschützt werden. Dieses Schutzes bedarf es auch nach dem Tod, wenn die zu schützenden Rechtsgüter neben dem Toten auch anderen Personen zuzuordnen sind.
"Falscher Schlüssel" bei Vergessen der Existenz? - Jurafuchs
Ob ein Schlüssel falsch ist, hängt von der Widmung des Schlüssels zur Öffnung durch den Berechtigten ab. Die (Ent-)Widmung des Schlüssels müsse laut BGH ausdrücklich oder zumindest konkludent geschehen. Hat der Berechtigte jedoch die Existenz des Schlüssels nur vergessen, macht dies ihn nicht zu einem falschen Schlüssel. Denn beim Vergessen finde eine Willensbildung gerade nicht statt.
Kann auch ein alter Wohnungsschlüssel falsch sein? - Jurafuchs
Der BGH stellt in dieser Entscheidung klar, dass es bei der Beurteilung der Echtheit eines Schlüssels i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB um die Widmung des Schlüssels zum Öffnen des Schlosses geht. Im Fall ging es um einen alten Schlüssel zur Wohnung, den der Täter noch von der Vormieterin hatte. Dieser sei aber nicht von der jetzigen Mieterin zur ordnungsgemäßen Öffnung ihres Wohnungstürschlosses bestimmt und somit „falsch“. Allein maßgeblich ist dabei die Widmung der durch den Mietvertrag berechtigten Mieterin, nicht etwa auch die des Vermieters.

Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB

Gefährliches Werkzeug beim Diebstahl – verschiedene Ansichten zum Begriff

Berufswaffenträger – Beisichführen einer Dienstwaffe beim Diebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB)

Diebstahl unter Beisichführen einer Schreckschusspistole (§§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 1 StGB)

Beisichführen einer Waffe beim Diebstahl – zeitliche und örtliche Anforderungen (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)

Ungeschriebene Regelbeispiele
B ist Beamter der Bundesbank und mit der Aussonderung und Vernichtung von Banknoten befasst, die nicht mehr umlauffähig sind. Im Rahmen dieser Tätigkeit entwendet er zu Verbrennung bestimmte Banknoten im Wert von €2 Mio.

Diebstahl einer durch eine Schutzvorrichtung besonders gesicherten Sache (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StGB)

Verschlossenes Behältnis und steckender Schlüssel (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StGB)

Einbruch in einen umschlossenen Raum und Geringwertigkeit der Beute (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 2 StGB)

Einsteigen durch Fenster zur Tatausführung (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB)

Verloren gegangener Schlüssel als falscher Schlüssel (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB)

Eindringen in einen umschlossenen Raum mit einem falschen Schlüssel (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB)

Wegnahme bei vermeintlichem Anspruch auf Geld – Irrtum über Berechtigung

Zueignungsabsicht beim Aneignen eines Fahrrads für einen Dritten („Bahnhof Altona“)

Zueignung durch Preisgabe, Beschädigung oder Zerstörung einer Sache?

Tatbestandsausschließendes Einverständnis – Abgrenzung von Diebstahl und Betrug

Wegnahme bei Anspruch auf Gattungssache – Besonderheiten der Gattungsschuld

Zueignung bei bestehendem Anspruch auf die Sache – rechtliche Einordnung

Zueignung und fehlender Anspruch auf die Sache – rechtliche Einordnung

Sicherung von Beweismaterial – Zueignungsabsicht beim Wegnehmen eines Handys
Aneignungsvorsatz bei Diebstahl einer wertlosen Verpackung mit vermeintlich wertvollem Inhalt?

Konsum geraubten Heroins
A entwendet das Heroin des B gegen dessen Willen, um es anschließend zu konsumieren.

Zueignungsabsicht bei bloßer Zerstörung oder Wegwerfen einer Sache

Von Beginn an geplante Rückgabe an den Eigentümer

Preisgabe der Sache nach Gebrauch
B entfernt einen PKW älteren Baujahres des O von dessen Grundstück und benutzt diesen, um damit Getränkekisten zu einer Feier an einem einige Kilometer entfernten See zu verbringen. Er plant, den PKW nach dem Ende der Feier und dem Verbrauch der Getränke an einem entlegenen Ort am Seeufer zurückzulassen.

Objekt der Zueignung – EC-Karte

Objekt der Zueignung – Sparbuch
Tatbestandsausschließendes Einverständnis – Bedingtes Einverständnis

Beobachtung der Wegnahme

Verstecken einer Sache in der Sphäre des Eigentümers
Tatbestandsausschließendes Einverständnis („Diebesfalle“)

Wegnahme von Kraftstoff beim Tanken an der SB-Tankstelle
Wegnahme schwer transportierbarer Gegenstände – Enklaventheorie
Enklaventheorie – größere, leicht transportierbare Sachen

Gewahrsamswechsel an beweglichen Sachen in Privatwohnungen – Enklaventheorie

Verlorene Gegenstände innerhalb einer Gewahrsamssphäre
Vergessene Gegenstände außerhalb einer Gewahrsamssphäre
Wegnahme vergessener Gegenstände innerhalb einer Gewahrsamssphäre
Gleichrangiger Mitgewahrsam an gemeinsamer Sache
Zeitpunkt des Erlöschens des Gewahrsams
T und O konsumieren zusammen Drogen. Als O bewusstlos wird, nimmt T dessen Armbanduhr an sich. O verstirbt kurz darauf an einer Überdosis, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben.

Mitgewahrsam – über- und untergeordnete Struktur

Wegnahme einer fremden beweglichen Sache (Einführung)
Fremdheit von Betäubungsmitteln („Heroin-Fall“)
Zivilrechtliche Rückwirkungsfiktionen
O stirbt durch einen Herzinfarkt in ihrer alleine bewohnten Wohnung. Schwester S, die beim Versterben der O anwesend ist, nimmt ihr nach ihrem Tod die Perlenkette vom Hals, um sie zu behalten. Alleinige Erbin der O ist kraft gesetzlicher Erbfolge ihre Tochter T.
Sachqualität/Fremdheit: mit Körper verbundener Herzschrittmacher (Implantat)
Fremdheit von entsorgten Lebensmitteln („Containern“)
Datenträger als Sache
Begriff der beweglichen Sache beim Diebstahl (§ 242 StGB)
Teste dein Wissen zu Strafrecht BT I – Eigentums- und Vermögensdelikte in 5 min