Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Duldungspflicht gegenüber abprallendem Schnee von baurechtlich zulässig errichtetem Nachbargebäude
Nachbar N baut - baurechtlich zulässig - ein Wohnhaus direkt angrenzend an Es Tankstellengebäude. Infolgedessen muss E ihr Tankstellendach nach DIN-Vorschriften für €50.000 ertüchtigen, um den veränderten Schneelastanforderungen infolge des vom Haus abprallenden Schnees zu entsprechen.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Gutgläubiger, lastenfreier Zweiterwerb einer Vormerkung
E verkauft ihr Grundstück an B. Zugunsten von B wird eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Zur Eigentumsübertragung kommt es nie. 2014 verkauft E das Grundstück an Z, ebenfalls gesichert mit einer Auflassungsvormerkung. Anfang Mai 2017 wird Bs Vormerkung fälschlich aus dem Grundbuch gelöscht. Mitte Mai 2017 verkauft Z das Grundstück an K und überträgt K ihre Vormerkung. Im Juni 2017 lässt B gegen die Löschung ihrer Vormerkung einen Widerspruch eintragen. Im März 2018 wird K als Eigentümer eingetragen.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Vorschuss für Störungsbeseitigung? - Anwendbarkeit des § 281 BGB auf § 1004 BGB („Pappelwurzel-Fall“)
Die Frage, inwieweit Vorschriften aus dem allgemeinen Schuldrecht auf dingliche Ansprüche (zB § 985 BGB, §§ 987 ff. BGB, § 1004 BGB) anwendbar sind, beschäftigt die Rechtswissenschaft bereits seit der Schaffung des BGB. In dieser Entscheidung nimmt der BGH erstmalig Stellung zu der Frage, ob ein Eigentümer bei Verletzung der Beseitigungspflicht nach § 1004 Abs. 1 BGB vom Störer Schadensersatz statt der Beseitigung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) verlangen kann.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter
Kundin K mietet eine Autobatterie bei Vermieterin V, die sie in ihr eigenes Elektrofahrzeug verbaut. V kündigt K außerordentlich wegen Zahlungsverzug. Wie in den AGB für diesen Fall vereinbart, sperrt V der K nach Ankündigung per Fernsteuerung die Lademöglichkeit der Batterie.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Fall zum Unterlassungsanspruch des Nachbarn bei bestandskräftiger Baugenehmigung (BGH Urt. v. 21.1.2022 – V ZR 76/20): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte zu entscheiden, ob ein Unterlassungsanspruch des Nachbarn bei bestandskräftiger Baugenehmigung bestehe. Aufgrund der bestandskräftigen Baugenehmigung ist daher der quasi-negatorische Unterlassungsanspruch ausgeschlossen. Grundsätzlich schließt eine bestandskräftige Baugenehmigung zivilrechtliche Abwehrrechte (z.B. §§ 905ff. BGB) nicht aus, da entgegenstehende private Drittrechte im Genehmigungsverfahren nicht geprüft werden. Zivilrechtliche Ansprüche, die tatbestandlich den Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Vorschrift voraussetzen, scheiden jedoch aus, wenn dieser Verstoß durch die Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung ausgeschlossen ist. Andernfalls könnte die Bestandskraft einfach über die Zivilgerichte umgangen werden. Da die landwirtschaftliche Nutzung bestandskräftig genehmigt ist, liegt kein Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch und damit kein Verstoß gegen ein Schutzgesetz vor.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Fall zum gutgläubigen Erwerb bei gefälschtem Fahrzeugbrief (BGH, Urt. v. 23.09.2022 - V ZR 148/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte zu entscheiden, ob ein gutgläubiger Erwerb bei gefälschtem Fahrzeugbrief möglich sei. Durch seinen Vortrag ist der Käufer seiner sekundären Darlegungslast nachgekommen. Die vorherige Eigentümerin kann nicht die Bösgläubigkeit (§ 932 II BGB) des Käufers beweisen, sodass er gutgläubig Eigentum am Volvo (§§ 929 S. 1, 932 BGB) und analog § 952 BGB auch an der Zulassungsbescheinigung erlangt hat. Deren Besitzerin ist die vorherige Eigentümerin, die gegenüber dem Käufer kein Besitzrecht hat, sodass die Voraussetzungen von § 985 BGB erfüllt sind und ein Anspruch demnach besteht.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Fall zur Spekulativen Berichterstattung über Liebesbeziehung und das APR (BGH, Urt. v. 2.8.2022 – VI ZR 26/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH musste entscheiden, ob ein Komiker einen Anspruch Unterlassung der Berichterstattung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG hat, nachdem die BILD Spekulationen über sein Liebesleben veröffentlicht hat. Bei der Frage, ob jemand das Recht auf Achtung der Privatsphäre beanspruchen kann, ist zwischen der Öffentlichkeit unbekannten Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens zu unterscheiden. Im Gegensatz zu bekannten Persönlichkeiten können Privatpersonen nämlich einen besonderen Schutz ihres Privatlebens beanspruchen. Indem K Interviews zu seinem Single-Dasein gegeben hat, hat er sein Beziehungsleben selbst in die Öffentlichkeit getragen. Es war auch nicht fernliegend, dass die Übereinstimmungen auf den Postings von K und B auffallen würden. Er hat so das öffentliche Interesse durch eigenes Verhalten begründet, welches insoweit überwiegt. Der Eingriff in die Privatssphäre ist somit nicht rechtswidrig.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten ist unverjährbar
Eigentümer E verkauft K durch notariellen Vertrag sein Grundstück und bewilligt eine Vormerkung, die am 1.1.1999 eingetragen wird. Am 1.1.2000 wird zugunsten von Es Gläubiger D eine Hypothek und am 1.1.2002 K als Eigentümer eingetragen. Am 1.1.2019 verlangt K von D die Zustimmung zur Löschung der Hypothek.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Keine Erstreckung einer Grunddienstbarkeit auf andere Grundstücke
X ist Eigentümerin der Grundstücke B und C. X fährt Grundstück C über Grundstück D an, das Y gehört. Ein Wegerecht ist nicht eingetragen. Für Grundstück B ist ein Wegerecht über Grundstück A, das Z gehört, im Grundbuch eingetragen. Y und Z verweigern Zufahrt zu Grundstück C über ihre Grundstücke.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Anspruch auf Notwegerecht bei Vorhandensein einer möglichen anderweitigen Verbindung
Grundstücke A und B, die X gehören, sind durch eine geschützte Hecke getrennt. B hat keinen Straßenzugang. X fährt B über C an, das Y gehört. Ein Wegerecht ist nicht eingetragen. Y verweigert die Überfahrt. Xs Antrag bei der Behörde, durch Eingriff in die Hecke eine Durchfahrt zu A zu schaffen, wird abgelehnt.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Der Goldschatz von Dinklage
Gartenbauer G findet bei Arbeiten auf einem Friedhof eine vergrabene Box voller Münzen (Prägejahr 2020). Weitere Boxen findet er in Bodenaushub, den Gs Arbeitgeber bereits auf sein Betriebsgelände verbracht hat. G übergibt alle Gegenstände der Fundbehörde. Der Eigentümer meldet sich nicht.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Störerhaftung des Eigentümers für Brandfolgen am Nachbarhaus
A beauftragt Handwerker B, den er sorgfältig ausgesucht hat, mit Arbeiten an seinem Haus. Infolge der Arbeiten fängt das Haus Feuer. Auch das Grundstück des Nachbarn D wird beschädigt. Weil B insolvent ist, begehrt D Wertersatz von A.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Abtretung einer Grundschuld durch Grundschuldgläubiger keine Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB)
D veräußert ein Grundstück an A, welches mit einer Eigentümergrundschuld zugunsten von D belastet ist. Dann tritt D die Grundschuld unentgeltlich an Z ab. Z verlangt von A Zahlung des Grundschuldbetrags. A erklärt gegenüber Z die Aufrechnung mit einer Forderung, die er gegen D hat.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Anspruch auf Beseitigung von überhängenden Zweigen
K und B sind Nachbarn. Auf dem Grundstück des B steht ein großer Nadelbaum, dessen Zweige mehr als 5 Meter auf das Grundstück des K ragen. Von dem Baum fallen - in einem erheblichen, aber ortsüblichen Umfang - Nadeln und Zapfen auf das Grundstück des K herab.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Unterlassungsanspruch von Wohnungseigentümern gegen Betrieb einer Eisdiele
X, Y und Z sind Mitglieder der WEG K. Z vermietet seine Teileigentumseinheit an B. In der Teilungserklärung ist die Nutzung der Einheit als "Laden" festgelegt. B nutzt die Einheit als Eisdiele mit Außentischen. Auf der Wohnungseigentümerversammlung fassen X und Y den mehrheitlichen Beschluss, dass K gegen die Nutzung durch B gerichtlich vorgehen soll.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn?
K ist Eigentümer eines Grundstücks, auf dem ein Reihenhaus steht. Vorne ist es an eine öffentliche Straße angebunden. Hinter dem Haus steht eine baurechtlich nicht genehmigte (und nicht genehmigungsfähige) Garage, die nur über einen seit Jahrzehnten genutzten Weg über das Grundstück des B erreichbar ist. Zudem nutzt K den Weg, um seine Mülltonnen - die nicht durch den Hausflur passen - zur Straße zu bringen. Im Grundbuch ist kein Wegerecht zugunsten des K eingetragen. B sperrt den Weg mit einem Tor.