Sachenrecht: 37 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 37 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Sachenrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Duldungspflicht gegenüber abprallendem Schnee von baurechtlich zulässig errichtetem Nachbargebäude

Nachbar N baut - baurechtlich zulässig - ein Wohnhaus direkt angrenzend an Es Tankstellengebäude. Infolgedessen muss E ihr Tankstellendach nach DIN-Vorschriften für €50.000 ertüchtigen, um den veränderten Schneelastanforderungen infolge des vom Haus abprallenden Schnees zu entsprechen.

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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Gutgläubiger, lastenfreier Zweiterwerb einer Vormerkung

E verkauft ihr Grundstück an B. Zugunsten von B wird eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Zur Eigentumsübertragung kommt es nie. 2014 verkauft E das Grundstück an Z, ebenfalls gesichert mit einer Auflassungsvormerkung. Anfang Mai 2017 wird Bs Vormerkung fälschlich aus dem Grundbuch gelöscht. Mitte Mai 2017 verkauft Z das Grundstück an K und überträgt K ihre Vormerkung. Im Juni 2017 lässt B gegen die Löschung ihrer Vormerkung einen Widerspruch eintragen. Im März 2018 wird K als Eigentümer eingetragen.

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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Vorschuss für Störungsbeseitigung? - Anwendbarkeit des § 281 BGB auf § 1004 BGB („Pappelwurzel-Fall“)

Die Frage, inwieweit Vorschriften aus dem allgemeinen Schuldrecht auf dingliche Ansprüche (zB § 985 BGB, §§ 987 ff. BGB, § 1004 BGB) anwendbar sind, beschäftigt die Rechtswissenschaft bereits seit der Schaffung des BGB. In dieser Entscheidung nimmt der BGH erstmalig Stellung zu der Frage, ob ein Eigentümer bei Verletzung der Beseitigungspflicht nach § 1004 Abs. 1 BGB vom Störer Schadensersatz statt der Beseitigung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) verlangen kann.

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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter

Kundin K mietet eine Autobatterie bei Vermieterin V, die sie in ihr eigenes Elektrofahrzeug verbaut. V kündigt K außerordentlich wegen Zahlungsverzug. Wie in den AGB für diesen Fall vereinbart, sperrt V der K nach Ankündigung per Fernsteuerung die Lademöglichkeit der Batterie.

Jurafuchs Illustration zum Fall zum gutgläubigen Erwerb bei gefälschtem Fahrzeugbrief (BGH, Urt. v. 23.09.2022 - V ZR 148/21): Ein Mann und eine Frau streiten sich. Der Mann sagt "Meine Bescheinigung", worauf die Frau erwiderte "Mein Auto".

Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Fall zum gutgläubigen Erwerb bei gefälschtem Fahrzeugbrief (BGH, Urt. v. 23.09.2022 - V ZR 148/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Der BGH hatte zu entscheiden, ob ein gutgläubiger Erwerb bei gefälschtem Fahrzeugbrief möglich sei. Durch seinen Vortrag ist der Käufer seiner sekundären Darlegungslast nachgekommen. Die vorherige Eigentümerin kann nicht die Bösgläubigkeit (§ 932 II BGB) des Käufers beweisen, sodass er gutgläubig Eigentum am Volvo (§§ 929 S. 1, 932 BGB) und analog § 952 BGB auch an der Zulassungsbescheinigung erlangt hat. Deren Besitzerin ist die vorherige Eigentümerin, die gegenüber dem Käufer kein Besitzrecht hat, sodass die Voraussetzungen von § 985 BGB erfüllt sind und ein Anspruch demnach besteht.

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur Spekulativen Berichterstattung über Liebesbeziehung und das APR (BGH, Urt. v. 2.8.2022 – VI ZR 26/21): Ein Mann liest die Zeitung BILD. Die BILD spekuliert, ob ein Komiker und eine Bloggerin zusammen sind.

Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Fall zur Spekulativen Berichterstattung über Liebesbeziehung und das APR (BGH, Urt. v. 2.8.2022 – VI ZR 26/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Der BGH musste entscheiden, ob ein Komiker einen Anspruch Unterlassung der Berichterstattung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG hat, nachdem die BILD Spekulationen über sein Liebesleben veröffentlicht hat. Bei der Frage, ob jemand das Recht auf Achtung der Privatsphäre beanspruchen kann, ist zwischen der Öffentlichkeit unbekannten Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens zu unterscheiden. Im Gegensatz zu bekannten Persönlichkeiten können Privatpersonen nämlich einen besonderen Schutz ihres Privatlebens beanspruchen. Indem K Interviews zu seinem Single-Dasein gegeben hat, hat er sein Beziehungsleben selbst in die Öffentlichkeit getragen. Es war auch nicht fernliegend, dass die Übereinstimmungen auf den Postings von K und B auffallen würden. Er hat so das öffentliche Interesse durch eigenes Verhalten begründet, welches insoweit überwiegt. Der Eingriff in die Privatssphäre ist somit nicht rechtswidrig.

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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten ist unverjährbar

Eigentümer E verkauft K durch notariellen Vertrag sein Grundstück und bewilligt eine Vormerkung, die am 1.1.1999 eingetragen wird. Am 1.1.2000 wird zugunsten von Es Gläubiger D eine Hypothek und am 1.1.2002 K als Eigentümer eingetragen. Am 1.1.2019 verlangt K von D die Zustimmung zur Löschung der Hypothek.

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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Keine Erstreckung einer Grunddienstbarkeit auf andere Grundstücke

X ist Eigentümerin der Grundstücke B und C. X fährt Grundstück C über Grundstück D an, das Y gehört. Ein Wegerecht ist nicht eingetragen. Für Grundstück B ist ein Wegerecht über Grundstück A, das Z gehört, im Grundbuch eingetragen. Y und Z verweigern Zufahrt zu Grundstück C über ihre Grundstücke.

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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Abtretung einer Grundschuld durch Grundschuldgläubiger keine Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB)

D veräußert ein Grundstück an A, welches mit einer Eigentümergrundschuld zugunsten von D belastet ist. Dann tritt D die Grundschuld unentgeltlich an Z ab. Z verlangt von A Zahlung des Grundschuldbetrags. A erklärt gegenüber Z die Aufrechnung mit einer Forderung, die er gegen D hat.