Entscheidungsgründe 2: Zulässigkeit: 56 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 56 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Entscheidungsgründe 2: Zulässigkeit für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht

Berechtigtes Interesse: Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses

Bei einer Demonstration setzt die Polizei Wasserwerfer ein. Demonstrant D wird davon getroffen und schwer verletzt. D will zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses vor dem Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass das Verhalten der Polizei rechtswidrig war.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht

Berechtigtes Interesse: Rehablitationsinteresse

Bei einer Presseerklärung der Polizei wettert Polizeipräsidentin P gegen die „störende Arbeit“ der Presse. Dabei stellt P Journalist J in besonders schlechtem Licht dar. J will feststellen lassen, dass die Aussagen der P unzulässig waren.

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Überblick: Weitere Sachentscheidungsvoraussetzungen

Bauherr B und die Baubehörde der Gemeinde G streiten sich über das von B geplante Bauvorhaben. Während B der Meinung ist, dass das Vorhaben genehmigungsfrei ist, ist G der Ansicht, dass es genehmigungsbedürftig ist. B fragt sich, was er beachten muss, damit eine Feststellungsklage zulässig ist.

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(Tiefgreifender) Grundrechtseingriff? (Grundfall)

Neonazi N wird verdächtigt, einen Anschlag auf eine Synagoge zu planen. Die Polizei durchsucht deswegen Ns Schlafzimmer. N tobt vor Wut und möchte feststellen lassen, dass die Durchsuchung ein massiver Grundrechtseingriff war.

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Statthaftigkeit Leistungsklage: Einwirkungsanspruch bei privatrechtlich betriebener öffentlicher Einrichtung

Eine öffentliche Einrichtung in der Gemeinde U ist die Stadthalle. Betrieben wird diese durch die Stadthalle-GmbH, die zu 100% der U gehört. U verweigert der P-Partei die Anmietung der Stadthalle für ihre Wahlkampfveranstaltung. P-Parteivorsitzende V ist empört.

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Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen ungewöhnlich langen Postlaufs

A klagt gegen einen abgelehnten Asylantrag. Die Klagefrist endet am 01.06. Der Prozessbevollmächtigte P gibt die Klageschrift am 30.05. zur Post, sie geht aber erst am 06.06. beim VG ein. Das VG hält die Klage für verfristet. A begehrt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.