Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen: 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Zulässigkeit der Berufung - Wirksames Rechtsmittel des Gegners

Das Schöffengericht verurteilt A wegen Geldfälschung (§ 146 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Gegen dieses in seiner Anwesenheit verkündete Urteil legt A verspätet Berufung ein. Auf die wirksame Berufung der Staatsanwaltschaft wird die Strafe auf zwei Jahre erhöht. A legt Revision ein.

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Überlange Verfahrensdauer, Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK

A wird wegen Beleidigung (§ 185 StGB) zu einer Geldstrafe (30 Tagessätze) verurteilt. Von Anklage bis Eröffnungsbeschluss vergingen fast 20 Monate, da die mit Arbeit überlastete Richterin R vergaß, über die Anklage zu entscheiden. A litt psychisch unter der langen Unsicherheit und legt Revision ein.

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Verschlechterungsverbot (§ 331 StPO)

A wird wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt (§ 229 StGB) und geht in Berufung. Die Staatsanwaltschaft schließt sich nicht an. Das Berufungsgericht hebt das Urteil auf und verurteilt A wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) zu einer höheren Strafe.

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Zulässigkeit der Berufung

A wird zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil wird in As Anwesenheit verkündet. Einen Monat später legt A Berufung ein. Das Berufungsgericht spricht A frei. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Strafklageverbrauch nach Teileinstellung, § 154a StPO

A wird wegen Anstiftung zur schweren räuberischen Erpressung (§§ 253 Abs. 1, 255, 250, 26 StGB) in Tateinheit mit Bedrohung (§ 241 Abs. 1 StGB) angeklagt. Im Prozess stellte das Gericht die Bedrohung „nach § 154 Abs. 2 StPO" vorläufig im Hinblick auf die wegen der Anstiftung zu erwartende Strafe ein. Später verurteilt es dann A wegen der Anstiftung.

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Ersetzen des Strafantrags durch das besondere öffentlichen Interesses

A wird wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) angeklagt. Es stellt sich heraus, dass nur eine einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) verwirklicht hat. A wird auf entsprechenden Antrag der Staatsanwältin verurteilt. Ein Strafantrag des Verletzten lag nicht vor.

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Umfang des Strafantrags

A wird wegen Diebstahls (§ 242 StGB) von Waren (Wert: 20 Euro) in einem Kaufhaus in Tateinheit mit Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) verurteilt. Das Kaufhaus stellte auf einem mit „Diebstahls-Protokoll” überschriebenen Formular wirksam Strafantrag „wegen Diebstahls”. Darin steht auch, dass A bereits Hausverbot hatte.

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Eröffnungsbeschluss - Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss

A wird vor dem Landgericht angeklagt. Mangels Tatverdacht lehnt das Gericht die Eröffnung rechtskräftig ab (§ 204 StPO). Ein halbes Jahr später gesteht A die Tat. Auf eine erneuet Anklage hin eröffnet das Landgericht das Hauptverfahren (§ 203 StPO). A wird verurteilt.

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses – Keine Heilung durch die Geschäftsstelle

A ist vor dem Landgericht angeklagt. Der Eröffnungsbeschluss basiert auf einem Vordruck. Als die Berufsrichter unterschreiben, sind nur As Namen und das Aktenzeichen eingetragen. Geburtstag, Geburts- und Wohnort der A sowie Datum der Anklage fehlen und werden nachträglich von der Geschäftsstelle ergänzt.

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Eröffnungsbeschluss - Wirksamkeit trotz fehlender Unterschrift eines Richters (Strafkammer)

A wird vor dem Landgericht verurteilt. Der Eröffnungsbeschluss des Prozesses ist nur von der Vorsitzenden der großen Strafkammer unterschrieben worden. Laut Aktenvermerk äußerte die Vorsitzende im Prozess, der Beschluss sei „gemeinsam gefällt worden”. Dienstliche Äußerungen der anderen Berufsrichter bestätigen das.

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Nachtragsanklage - Entbehrlichkeit eines Einbeziehungsbeschlusses

A wird im Prozess wegen einer weiteren Tat angeklagt. Die Nachtragsanklage wird A und ihrer Verteidigerin ausgehändigt, verlesen, die Einbeziehung beantragt und zu Protokoll genommen. A stimmt zu. Ein Beschluss ergeht nicht. Die anfänglich angeklagten Taten werden eingestellt (§§ 154, 154a StPO).

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Nachtragsanklage - Beschuldigter schweigt auf Nachtragsanklage

A wird wegen mehrfachen Betruges (§ 263 StGB) verurteilt. Einige Taten wurden durch Nachantragsklage (§ 266 StPO) einbezogen. Laut dem Protokoll bestanden gegen die Einbeziehung „keine Bedenken“. Auf Nachfrage habe A „die Aussetzung nicht beantragt“. A rügt dies in der Revision.

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Mangel der Umgrenzungsfunktion - Tat nicht hinreichend umschrieben

Die Anklageschrift lautete: “A versuchte im November 2015 und Anfang 2016 wiederholt einen Mitgefangenen dazu zu bringen, einen Auftragsmörder für seine Frau zu finden.” Ein ähnlicher Tatvorwurf zur selben Zeit wird A in einer anderen Anklage gemacht. Gegen seine Verurteilung legt A Revision ein.

Jurafuchs

Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Sachliche Zuständigkeit - Die Strafgewalt des Strafrichters

A wird wegen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) vor dem Strafrichter angeklagt. Im Verfahren stellt sich heraus, dass zugleich eine lebensgefährdende Behandlung vorlag (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB). Er wird zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. A rügt mit der Revision, das Schöffengericht sei zuständig gewesen.