
Zivilrecht > Kaufrecht
Normalfall § 218 BGB - Jurafuchs
Student S kauft am 1.2.2020 im Nespresso-Laden (N) eine neue Kaffeemaschine. Am 10.2.2022 bemerkt er, dass sich die Maschine nicht mehr anschalten lässt. Er setzt N eine Nacherfüllungsfrist und erklärt nach deren Ablauf den Rücktritt. N beruft sich auf Verjährung.

Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Exkulpation
R bucht eine Pauschalreise bei V. Als sie im gebuchten Hotel einchecken will, nennt sie versehentlich eine falsche Buchungsnummer und bekommt ein falsches Zimmer zugewiesen. Das Zimmer entspricht nicht dem Gebuchten. R berichtet V hiervon. V entgegnet, dass dies allein Rs Schuld sei.

Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Verjährung des reisevertraglichen Anspruches
R bucht bei V am 10.01.2020 eine Pauschalreise. Diese soll vom 13. bis zum 20.07.2020 gehen. Am Tag der Rückreise wird Rs Flug auf den 21.07.2020 verschoben. Deshalb entsteht R ein Schaden i.H.v. €30 für das bereits gebuchte Taxi. R erstattet Mängelanzeige, fordert aber erst am 22.07.2022 Schadensersatz.

Zivilrecht > Kaufrecht
Dynamische Schadensposten
Lieferdienst-Betreiber L kauft bei V einen neuen Pizzaofen, lieferbar zum 1.5. Der am 1.5. gelieferte Ofen war schon bei Gefahrübergang mangelhaft. Als V nicht innerhalb der Frist bis zum 10.5. nacherfüllt, tritt L am selben Tag zurück und bestellt anderswo seinen Ofen, der am 15.5. geliefert wird. An jedem Tag ohne Ofen erleidet L einen Verdienstausfall von €500.

Zivilrecht > Kaufrecht
Minderung des Kaufpreises bei unerheblichem Mangel
Senior-Partner P kauft bei Mercedes-Händler M einen neuen Mercedes-AMG G 63 zum objektiven Wert von €200.000. Zu Hause angekommen bemerkt er, dass an einer Felge ein 1cm langer oberflächlicher Kratzer ist, dessen Behebung €50 kosten würde und den Wert des Autos um €50 mindert. Die von P gesetzte Frist verstreicht fruchtlos.