
Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Spätere Erstattung durch Dritte (zB Versicherung)
H schickt O eine Mail, in der er sich als Mitarbeiter von Os Bank ausgibt. Darin behauptet er, O habe offene Gebühren in Höhe von € 170, die er bezahlen müsse. O überweist das Geld und bemerkt die Täuschung zu spät. Seine Versicherung erstattet ihm die € 170.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Strafrecht
Klassiker im Strafrecht: Die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug - Jurafuchs
Der BGH beschäftigt sich hier erneut mit einem Klassiker im Strafrecht: der Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Betrug. Maßgeblich kommt es auch hier auf die Gewahrsamslockerung an. Eine Vermögensverfügung im Sinne eines Betrugs liege hingegen vor, wenn der Getäuschte aufgrund freier, nur durch Irrtum beeinflusster Entschließung Gewahrsam übertragen will. Ein Diebstahl liege hingegen vor, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Gefährdungsschaden - Fehlende Bonität
Schwindler S gibt gegenüber der Bank B glaubhaft vor, er verfüge über mehrere Eigentumswohnungen. Daraufhin zahlt B dem S einen hohen Kredit aus. Tatsächlich ist S pleite und vermögenslos.

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Prinzip der Gesamtsaldierung
A lässt sich zur Finanzierung eines Hauskaufs ein Darlehen der S-Bank in Höhe von 800.000 Euro in Vertretung seiner Mutter gewähren. Zur Vortäuschung der Bonität gibt er unzutreffend an, diese sei als Steuerberaterin tätig. Als Sicherheit für die S-Bank wurde für das Grundstück in der „H-Straße“ eine Grundschuld in Höhe von 800.000 Euro vereinbart und im Grundbuch eingetragen.

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Vermögensbegriff 3 – Arbeitskraft der Prostituierten
A vereinbart mit der Prostituierten P, dass diese gegen Geld mit ihm sexuell verkehren soll. Er versichert - für P glaubhaft - anschließend zahlen zu wollen. Nach der Leistungserbringung durch P weigert sich A, wie von Anfang an geplant, zu zahlen.