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Entstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel: 69 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 69 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Entstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Illustration zur einem Fallbeispiel zur antizipierten Sicherungsübereignung
Zivilrecht › Sachenrecht

►Antizipierte Sicherungsübereignung (kleiner Streit)

W nimmt bei Bank B einen Kredit auf, um die Vergrößerung seines Warenlagers finanzieren zu können. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs vereinbart die Bank mit W, dass sie das Eigentum an allen im Lagerraum 1 gegenwärtig und künftig befindlichen Waren erhalten soll.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet

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Zivilrecht › Sachenrecht

Sicherungsübereignung zeitgleich

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Zivilrecht › Sachenrecht

Sicherungsübereignung nach Vermieterpfandrecht

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Zivilrecht › Sachenrecht

Sicherungsübereignung vor Vermieterpfandrecht

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Zivilrecht › Sachenrecht

Sicherungseigentum am Anwartschaftsrecht

Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie vereinbaren als Sicherheit Übereignung des gesamten Inventars. Das Inventar hat R unter Eigentumsvorbehalt erworben.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Inhalt der Sicherungsabrede

Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs schließen R und B einen Sicherungsvertrag und einigen sich über die Übereignung des gesamten Inventars des Restaurants.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Auflösend bedingte Sicherungsübereignung

Kinobetreiberin K nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs vereinbart B mit K unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Erfüllung der gesicherten Forderung, dass B das Eigentum an allen im Kino befindlichen Kinosesseln erhält. K zahlt die Darlehenssumme vollständig zurück.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einigung (künftig entstehende/zu erwerbende Sachen)

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einigung (Sachgesamtheiten)

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Automatische Rückübertragung durch Bedingung

Architekt und Baunternehmer A nimmt bei der Bank B ein Darlehen auf. Zur Sicherheit tritt A der B die Forderung aus dem künftigen Verkauf seines geplanten und noch zu errichtenden Hauses ab. Zudem haben sie die Rückzahlung des Kredits zur auflösenden Bedingung für die Übertragung der Forderung gemacht. Später wird das Haus tatsächlich wie geplant errichtet und verkauft. A tilgt den Kredit.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rückübertragung bei vollständiger Tilgung

Architekt A nimmt bei der Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich deshalb, dass A der B zur Sicherheit die Kaufpreisforderung aus einem künftigen Verkauf seines geplanten Hauses abtritt. Nach einiger Zeit hat A die Darlehenssumme der B vollständig zurückgezahlt.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Stille Sicherungszession

Architekt A nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich, dass A der B zur Sicherheit die Kaufpreisforderung aus dem geplanten Verkauf seines Hauses abtritt. Damit die Zession potentiellen Käufern nicht offengelegt werden muss, berechtigt B den A, die Kaufpreisforderung weiterhin im eigenen Namen einzuziehen.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Grundfall: Sicherungszession

Architekt und Bauunternehmer A nimmt bei der Bank B ein Darlehen auf. A hat keine Sicherheiten. Sie einigen sich deshalb, dass A der B die Kaufpreisforderung aus einem künftigen Verkauf seines geplanten und noch zu errichtenden Hauses zur Sicherheit abtritt. Später wird das Haus tatsächlich wie geplant errichtet und verkauft.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Umfang Hypothekenhaftung, §§ 1120ff. (Teil 2)

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Zivilrecht › Sachenrecht

Umfang der Hypothekenhaftung, §§ 1120 ff.

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Nichtigkeit des Darlehensvertrages

G und E einigen sich über ein Darlehen, welches auch ausgezahlt wird. Zur Sicherung des Darlehens räumt E dem G an einem Grundstück eine Hypothek ein. Diese wird ins Grundbuch eingetragen. Es stellt sich heraus, dass E unerkannt geisteskrank bei Abschluss des Darlehensvertrages war.

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Anfechtungen 123 BGB

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Anfechtung 119 BGB

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Berechtigung hinsichtlich des Grundstücks

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Zivilrecht › Sachenrecht

§ 1117 Abs. 2 BGB

E nimmt ein Darlehen für Finanzierung eines privaten Erlebnisgartens auf. Zur Sicherung wird zugunsten des Gläubigers G eine Hypothek am Grundstück des E bestellt. G und E vereinbaren, dass G berechtigt sein soll, sich den Hypothekenbrief vom Grundbuchamt aushändigen zu lassen.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Nichtexistenz der gesicherten Forderung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Abweichung Eintragung und Einigung

E-Scooter Liebhaberin E möchte sich privat einen E-Scooter kaufen. Hierzu benötigt sie einen Kredit in Höhe von €10.000, welcher abgesichert werden muss. G und E einigen sich auf die Bestellung der Hypothek an dem Grundstück der E in dieser Höhe. Im Grundbuch wird eine Hypothek in Höhe von €5.000 eingetragen.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Willensmangel beim Eigentümer

E hat eine Faszination für Ententeiche. Den Traum eines eigenen Ententeichs möchte er verwirklichen. Zur Sicherung der Darlehensforderung zur Finanzierung des Teichs bestellt E an seinem Grundstück eine Hypothek zugunsten des Gläubigers G. Bei der Hypothekenbestellung war E unerwartet geisteskrank. G verlangt von E die Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 1147 BGB.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Willensmangel des Erwerbers, Rechtsfolge

Rechtsanwaltsfachangestellter Rudi möchte sich eine schöne Stadtwohnung in Hamburg kaufen. Zur Finanzierung möchte er ein Darlehen bei der B-Bank aufnehmen. Zur Absicherung der Darlehensforderung erklärt sich seine Freundin F gegenüber der B-Bank bereit, eine Hypothek an ihrem Grundstück zu bestellen. Die Willenserklärung seitens B ist jedoch nichtig.

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Entstehung: Dingliche Einigung, § 873 BGB

K möchte von V für €50.000 ein luxuriöses Gartenhaus kaufen. Zur Sicherung der Kaufpreisforderung möchte sich V von K eine Hypothek an Ks Grundstück bestellen lassen. K erklärt sich damit einverstanden.

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Personenverschiedenheit

S hat eine Leidenschaft für Schweden und nimmt ein Darlehen in Höhe von €250.000 bei der G-Bank auf, um sich dort eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die Bank verlangt eine Sicherheit. Die Mutter M des S ist Eigentümerin eines Grundstücks in Deutschland und erklärt sich sowohl gegenüber S als auch der G-Bank bereit, dieses zu belasten.

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Übergabe

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einigung 3

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einigung 2

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einigung 1

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Rechtsnatur und Bedeutung

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einstiegsfall / Definition Hypothek

S nimmt ein Darlehen in Höhe von €100.000 bei der G-Bank B auf, um ihrer Tochter ein Medizinstudium in Budapest zu finanzieren. Die Bank verlangt eine Sicherheit. S ist Eigentümerin eines Grundstücks mit einem Einfamilienhaus und überlegt, dieses als Sicherheit zu verwenden.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Schriftform: Problem Telefax

Hobby-Köchin K möchte sich eine neue Küchenmaschine bei V zum Preis von €1.000 kaufen. Da K nicht ausreichend liquide ist, bittet sie die B, sich für die Verbindlichkeit zu verbürgen. B erklärt per Fax die Übernahme der Bürgschaft für die Kaufpreiszahlung in Höhe von €1.000. K wird zahlungsunfähig. V möchte B in Anspruch nehmen. B hat bisher noch nicht gezahlt.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Rechtsscheinshaftung 172 Abs. 2 BGB analog (anredewidrig ausgefülltes Blankett)

S möchte ein Boot kaufen, braucht aber einen Kredit. Um diesen aufzunehmen, übergibt Bruder B der S eine unterschriebene Bürgschaftsurkunde. Die Höhe ist nicht eingetragen. B ermächtigt S mündlich, diese bis zur Höhe von €10.000 einzutragen. S trägt €50.000 in die Urkunde ein und übergibt sie dem Gläubiger G.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Auslegungsbedürftige Erklärung

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Blankourkunde (Grundfall, Ausfüllungsermächtigung)

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Globalbürgschaft

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Schriftform: Besonderheit beim Handelsgeschäft, § 350 HGB

B ist Inhaberin eines großen Restaurants, der Kochkünste OHG (K-OHG). Auch S möchte den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und bei V eine Profi-Küchenmaschine für €10.000 kaufen. Da S nicht ausreichend liquide ist, bittet er die K-OHG, sich für ihn zu verbürgen. Die K-OHG und V vereinbaren mündlich die Übernahme der Bürgschaft seitens der K-OHG für die Kaufpreiszahlung in Höhe von €10.000. S wird zahlungsunfähig.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Bestellung der Briefgrundschuld

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Zivilrecht › Sachenrecht

Bestellung der Buchgrundschuld

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Zivilrecht › Sachenrecht

Maßgeblicher Zeitpunkt der Gutgläubigkeit 2

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Zivilrecht › Sachenrecht

Maßgeblicher Zeitpunkt der Gutgläubigkeit 1

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Zivilrecht › Sachenrecht

Bezugspunkt der Gutgläubigkeit

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Zivilrecht › Sachenrecht

Haftung der Erzeugnisse und getrennten Bestandteile – 3. Veräußerung nach Entfernung und Beschlagnahme

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Zivilrecht › Sachenrecht

Haftung der Erzeugnisse und getrennten Bestandteile – 2. Entfernung nach Beschlagnahme und Veräußerung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einstiegsfall Enthaftung 2

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einstiegsfall Enthaftung 1

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einstiegsfall Zubehör

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Zivilrecht › Sachenrecht

Das Grundstück als Haftungsobjekt

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Zivilrecht › Sachenrecht

Bedingte Forderungen

Händler H benötigt Liquidität. Er schließt daher mit der Bank B einen Darlehensvertrag, der unter der Bedingung steht, dass es H gelingt einen Lieferungsvertrag mit seinem Partner P abzuschließen. Bereits jetzt möchte H der B eine Buchhypothek bestellen.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Künftige Forderungen

Grundstückseigentümer E verhandelt mit der Bank B über den Abschluss eines Darlehensvertrags. Bislang konnte keine Einigung erzielt werden. Dies liegt unter anderem daran, dass B vorab die Bestellung einer Briefhypothek zu ihren Gunsten fordert.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Bestellung der Briefhypothek, §§ 873, 1116 Abs. 1, 1117 – Voraussetzungen/Aushändigungsvereinbarung § 1117 Abs. 2 BGB

Grundstückseigentümer E möchte seinem Darlehensgläubiger G eine Briefhypothek bestellen. Sie vereinbaren, dass G den Hypothekenbrief selbst beim Grundbuchamt abholt. Die Hypothek wird in das Grundbuch eingetragen. Zwei Tage später holt G den Hypothekenbrief beim Grundbuchamt ab.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Bürgschaft naher Angehörige des Hauptschuldners

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Heilung, § 766 S. 3 BGB

Kirmesbetreiberin K kauft sich bei V ein neues Riesenrad für €1 Million. Zur Sicherheit sollte eine Bürgschaft bestellt werden. B und V einigen sich mündlich über den Inhalt eines Bürgschaftsvertrages. Als K zahlungsunfähig wird, nimmt V die B in Anspruch. B steht für die €1 Million ein und zahlt den Betrag an V.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Annahme in der Form des § 151 S. 1 BGB

Studentin S möchte von Vermieterin V eine Wohnung mieten. Bei Abschluss des Mietvertrags übergibt S der V eine Bürgschaft von ihrem Vater P. V steckt das Schreiben zufrieden ein.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Einfacher Grundfall, wie kommt ein Bürgschaftsvertrag zustande?

K möchte bei V einen babyblauen VW Käfer für €10.000 kaufen. K hat nicht genügend Geld zur Verfügung und möchte mit Raten zahlen. V verlangt eine Sicherheit. S, die Schwester von K, möchte sich für die Kaufpreiszahlung verbürgen.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Basicfall Verwertung (§ 1147 BGB)

G ist Hypothekengläubiger, S Hypothekenschuldner. Die Hypothekenbestellung diente der Sicherung eines Darlehens, das G dem S gab. Trotz mehrfacher Mahnung entrichtet S zum Fälligkeitszeitpunkt weder Zins noch Tilgung.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Bestellung der Briefhypothek, §§ 873, 1116 Abs. 1, 1117 BGB – Voraussetzungen

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Zivilrecht › Sachenrecht

Basicsfall

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB 4: Angabe auf Lieferschein

Lieferant L verkauft Gastwirt G neue Teller und gewährt Ratenzahlung. Vor der Übereignung überreicht er G einen Lieferschein, auf dem steht „Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt.“ G fällt der Hinweis nicht auf und nimmt die Teller entgegen.

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB 3

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB 2

H verkauft K ein Handy unter Ratenzahlung. Bei der Übergabe aber vor der Übereignung erklärt H dem K, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt die Ware an, erklärt sich mit dem Eigentumsvorbehalt jedoch nicht einverstanden.

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB (vertragswidriger Eigentumsvorbehalt)

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Nachträgliche EVB-Vereinbarung

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Einseitige EVB Erklärung

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

§ 449 BGB

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Zivilrecht › Kreditsicherungsrecht

Eigentumsvorbehalt – Grundfall

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Zivilrecht › Sachenrecht

Übereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB: Sicherungsübereignung