Das materielle Gutachten/A-Gutachten: 64 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 64 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Das materielle Gutachten/A-Gutachten für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Unzulässige Einwirkung auf Beschuldigten

Gegen B besteht der Anfangsverdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in geringen Mengen. B wird von einem verdeckten Ermittler angesprochen, ob er 3kg Kokain beschaffen könne. Als B nicht sofort liefert, erhöht V den Druck durch wiederholtes Nachfragen. Beim Liefertermin wird B festgenommen.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Lauschangriff in Wohnung

B wird aufgrund bestimmter Tatsachen verdächtigt, einen Betrug begangen zu haben. Der zuständige Richter ordnet auf Antrag des ermittelnden Staatsanwalts eine akustische Wohnraumüberwachung an.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Ausnahme vom Verwertungsverbot - Zustimmung zur Verwertung

Zeugin Z hat in einer früheren polizeilichen Vernehmung ausgesagt. Erst in der Hauptverhandlung macht sie für die Zukunft von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und verweigert die Aussage. Gleichzeitig willigt sie nach entsprechender Belehrung in die Verwertung ihrer früheren Aussagen ein.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Verbotene Vernehmungsmethoden - Täuschung (rechtlich)

Beschuldigter B wird vom Polizeibeamten P vernommen. P denkt fälschlich, dass ein Schweigen gegen einen Beschuldigten verwendet werden kann und weist B darauf hin. B lässt sich deshalb geständig ein.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Fehlender Strafantrag

N zeigt bei der Polizei an, er habe gesehen, wie B in die Wohnung des O eingebrochen sei. Dabei habe B den O auch ehrverletzend beleidigt. O äußert sich dazu nicht. Staatsanwältin S will nun Anklage erheben.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Fehlender Strafantrag - relative Antragdelikte

N zeigt bei der Polizei an, B habe seinen Freund O mehrfach stark geschlagen. O äußert sich dazu nicht. Bei B handelt es sich um einen polizeibekannten Täter. Staatsanwältin S will nun Anklage erheben.