Das materielle Gutachten/A-Gutachten: 64 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 64 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Das materielle Gutachten/A-Gutachten für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Unzulässige Einwirkung auf Beschuldigten

Gegen B besteht der Anfangsverdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in geringen Mengen. B wird von einem verdeckten Ermittler angesprochen, ob er 3kg Kokain beschaffen könne. Als B nicht sofort liefert, erhöht V den Druck durch wiederholtes Nachfragen. Beim Liefertermin wird B festgenommen.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Zeugnisverweigerung erst im Prozess - Urkunden, die ein zeugnisverweigerungsberechtigter Zeuge übergeben hat

Beschuldigter B ist verdächtig, sein Schulzeugnis gefälscht zu haben. Seine Mutter M wird als Zeugin vernommen und übergibt den Vernehmungsbeamten das Originalzeugnis des B, welches sie zuhause gefunden hat. Dies bereut M nunmehr und verweigert in der Hauptverhandlung ihre Aussage.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Minderjährige (§ 52 Abs. 2 ZPO)

Opa O ist Beschuldigter in einem Strafverfahren. Sein 17-jähriger Enkel E, der kurz vor seinem Abitur steht, soll im Verfahren als Zeuge vernommen werden. E weiß, dass seine Aussage für die Verurteilung des O von Bedeutung ist. E sagt aus. Es Mutter M hat der Vernehmung widersprochen.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Verbotene Vernehmungsmethoden - Täuschung (tatsächlich)

Beschuldigter B wird vom Polizeibeamten P vernommen. P spiegelt B vor, sein Mittäter M habe schon umfassend gestanden und B schwer belastet. P will B so zu einer geständigen Einlassung bewegen. B lässt sich daraufhin geständig ein.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur

Verbotene Vernehmungsmethoden - Täuschung (rechtlich)

Beschuldigter B wird vom Polizeibeamten P vernommen. P denkt fälschlich, dass ein Schweigen gegen einen Beschuldigten verwendet werden kann und weist B darauf hin. B lässt sich deshalb geständig ein.

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Verbotene Vernehmungsmethoden - Ermüdung

Beschuldigter B wird von Polizeibeamten P auf der Polizeiwache vernommen. Die Vernehmung dauert mehrere Stunden an. Mittlerweile ist es später Abend und B gähnt immer häufiger, was P auch auffällt. Dennoch setzt P die Vernehmung fort.

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Belehrungsfehler bei vorläufiger Festnahme

Beschuldigter B wird vorläufig von Polizeibeamtin P festgenommen. Auf der Fahrt zur Polizeiwache, wo B vernommen werden sollte, macht B ungefragt und ohne vorherige Belehrung über sein Schweigerecht selbstbelastende Angaben.