Deliktsrecht: 57 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 57 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Deliktsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs-Illustration zum Fall zur Spekulativen Berichterstattung über Liebesbeziehung und das APR (BGH, Urt. v. 2.8.2022 – VI ZR 26/21): Ein Mann liest die Zeitung BILD. Die BILD spekuliert, ob ein Komiker und eine Bloggerin zusammen sind.

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Fall zur Spekulativen Berichterstattung über Liebesbeziehung und das APR (BGH, Urt. v. 2.8.2022 – VI ZR 26/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Der BGH musste entscheiden, ob ein Komiker einen Anspruch Unterlassung der Berichterstattung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG hat, nachdem die BILD Spekulationen über sein Liebesleben veröffentlicht hat. Bei der Frage, ob jemand das Recht auf Achtung der Privatsphäre beanspruchen kann, ist zwischen der Öffentlichkeit unbekannten Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens zu unterscheiden. Im Gegensatz zu bekannten Persönlichkeiten können Privatpersonen nämlich einen besonderen Schutz ihres Privatlebens beanspruchen. Indem K Interviews zu seinem Single-Dasein gegeben hat, hat er sein Beziehungsleben selbst in die Öffentlichkeit getragen. Es war auch nicht fernliegend, dass die Übereinstimmungen auf den Postings von K und B auffallen würden. Er hat so das öffentliche Interesse durch eigenes Verhalten begründet, welches insoweit überwiegt. Der Eingriff in die Privatsphäre ist somit nicht rechtswidrig.

Jurafuchs Illustration zum Fall Haftung für Schäden durch ein "Hundegetümmel" (OLG Koblenz, 09.12.2019, 12 U 249/18): Eine Person geht mit ihrem Hund spazieren. Ein anderer Hund stürzt sich auf den Hund der Person. Die Person fällt im Getümmel zu Boden.

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Haftung für Schäden durch ein "Hundegetümmel" (OLG Koblenz, 09.12.2019, 12 U 249/18): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Fälle mit Tierbezug sind in der juristischen Ausbildung bei den Prüfungsämtern sehr beliebt. Während Pferde vor allem im Kaufmängelgewährleistungsrecht herangezogen werden, haben Hunde ihren großen Auftritt im Deliktsrecht. Der vorliegende Fall zwingt Prüflinge, sich strukturiert mit den deliktischen Vorschriften und insbesondere den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Tierhalterhaftung (§ 833 S. 1 BGB) auseinanderzusetzen. Aufgrund der offenen Frage, was genau den Sturz der Klägerin verursacht hat, eignet sich die Fallgestaltung zudem gut, um im zweiten Examen das Verständnis von Referendar:innen im Hinblick auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu schulen.

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Zurechnung der Betriebsgefahr eines sicherungsübereigneten KFZ

A übereignet seinen PKW sicherungshalber an die B. Er nutzt das Fahrzeug aber weiterhin als Halter selbst. Bei einer Kollision mit C und dessen Fahrzeug wird A’s PKW beschädigt. Ein Verschulden der jeweiligen Fahrzeugführer lässt sich nicht feststellen. A geht gerichtlich gegen C vor.