Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Thermofenster – Unionsrechtliche Regeln für Autohersteller sind drittschützend
Noch 2021 sah es der BGH als offensichtlich („acte claire“) an, dass die europarechtlichen Vorschriften für Autohersteller nur dem Umweltschutz dienen und darüber hinaus keinen Drittschutz gegenüber den Endverbrauchern vermitteln sollten. Auf Vorlage des LG Regensburg setzte sich nunmehr auch der EuGH mit dieser Frage auseinander. Der konkrete Streit betraf illegale Abschalteinrichtungen, die bei niedrigen Temperaturen die Abgasrückführung verringern bzw. gänzlich ausschalten (sog. „Thermofenster“). Im Ergebnis gelangte der EuGH zum Ergebnis, dass die europarechtlichen Vorgaben zumindest auch Individualschutz entfalten. Selbst wenn die Hersteller insofern nicht vorsätzlich und sittenwidrig (§ 826 BGB) gehandelt haben, kommt nunmehr zumindest ein Schadensersatzanspruch der Käufer gegen die Hersteller wegen Schutzpflichtverletzung (§ 823 Abs. 2 BGB iVm den europarechtlichen Vorschriften) in Betracht.
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Fall zur Tierhalterhaftung bei Eigenverschulden des Verletzten (OLG Zweibrücken, Urt. v. 28.04.2022 - 2 U 32/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Bäckereiverkäufer G bindet dem Hund der Halterin S ein Geschirrtuch um den Kopf, um ihn wie ein „altes Mütterchen" aussehen zu lassen. Daraufhin beißt der Hund G plötzlich in die Hand. G verlangt Schadensersatz.
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Fall zu Schockschäden (BGH v. 06.12.2022 - Urt. v. VI ZR 168/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte zu entscheiden, ob Vater (K), dessen Tochter von einem Straftäter (B) sexuell misshandelt wurde, aufgrund von tiefgreifenden Depressionen Schmerzensgeld verlangen kann. Der BGH bejahte einen Schmerzensgeldanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 1, 2 BGB.
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Fall zur Spekulativen Berichterstattung über Liebesbeziehung und das APR (BGH, Urt. v. 2.8.2022 – VI ZR 26/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH musste entscheiden, ob ein Komiker einen Anspruch Unterlassung der Berichterstattung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG hat, nachdem die BILD Spekulationen über sein Liebesleben veröffentlicht hat. Bei der Frage, ob jemand das Recht auf Achtung der Privatsphäre beanspruchen kann, ist zwischen der Öffentlichkeit unbekannten Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens zu unterscheiden. Im Gegensatz zu bekannten Persönlichkeiten können Privatpersonen nämlich einen besonderen Schutz ihres Privatlebens beanspruchen. Indem K Interviews zu seinem Single-Dasein gegeben hat, hat er sein Beziehungsleben selbst in die Öffentlichkeit getragen. Es war auch nicht fernliegend, dass die Übereinstimmungen auf den Postings von K und B auffallen würden. Er hat so das öffentliche Interesse durch eigenes Verhalten begründet, welches insoweit überwiegt. Der Eingriff in die Privatssphäre ist somit nicht rechtswidrig.
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Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall"(BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der sog. „Dieselskandal“ setzte im ganzen Bundesgebiet eine wahre Klageflut gegen den Autohersteller VW in Gang. Hintergrund der Klagen war der Umstand, dass VW in zahlreichen Dieselfahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut hatte, die über den tatsächlichen Umfang des Schadstofausstoßes hinwegtäuschen sollten. In der vorliegenden Entscheidung äußerte sich der BGH erstmalig zu den Ansprüchen der Käufer. Dabei stellte er klar, dass es sich bei der Verwendung der Manipulationssoftware um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer handele. Hierdurch war endlich höchstrichterlich geklärt, dass den Käufern nicht nur Mängelgewährleistungsansprüche gegen die Verkäufer zustehen, sondern auch ein deliktischer Schadensersatzanspruch (§ 826 BGB) direkt gegen den Hersteller VW.
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Haftung für Schäden durch ein "Hundegetümmel" (OLG Koblenz, 09.12.2019, 12 U 249/18): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Fälle mit Tierbezug sind in der juristischen Ausbildung bei den Prüfungsämtern sehr beliebt. Während Pferde vor allem im Kaufmängelgewährleistungsrecht herangezogen werden, haben Hunde ihren großen Auftritt im Deliktsrecht. Der vorliegende Fall zwingt Prüflinge sich strukturiert mit den deliktischen Vorschriften und insbesondere den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Tierhalterhaftung (§ 833 S. 1 BGB) auseinanderzusetzen. Aufgrund der offenen Frage, was genau den Sturz der Klägerin verursacht hat, eignet sich die Fallgestaltung zudem gut, um im zweiten Examen das Verständnis von Referendar:innen im Hinblick auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu schulen.
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Alleinhaftung des Fußgängers bei vorsätzlicher Kollision mit Pkw
G geht nachts auf der rechten Fahrbahn eine nicht beleuchtete Landstraße entlang. Halter H nähert sich mit seinem ordnungsgemäß geführten Trabbi. In suizidaler Absicht springt G plötzlich auf die Fahrbahn. H kann nicht mehr ausweichen. G verlangt Schadensersatz von H.
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Mitverschulden eines Kindes am Unfall mit Kfz
Der 11-jährige K steht sehr nahe am Bordsteinrand und wartet darauf, dass die Fußgängerampel grün wird. A fährt mit dem SUV ihres Kumpels dicht an K vorbei. Dabei erwischt sie K mit dem Außenspiegel. K bricht sich beim Sturz das Bein und liegt 3 Wochen im Krankenhaus. K will Schmerzensgeld.
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Sachmangel eines Grundstücks und Schadensersatz für Wohnungswechsel wegen schikanösen Verhaltens des Nachbarn?
V veräußert ihr Nachbargrundstück an E. Nach Einzug droht der mit V wohnende S dem E wiederholt mit seinem Tode. Dass gegen S vor fünf Jahren wegen Stalkings eines Nachbarn eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, hatte V verschwiegen. E verkauft das Grundstück und verlangt Schadensersatz.
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Kohl-Tagebücher: (Keine) Vererblichkeit des Anspruchs auf Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Autor A verletzt rechtswidrig Helmut Kohls (K) Persönlichkeitsrechte. K verklagt A. K wird ein Geldentschädigungsanspruch durch vorläufig vollstreckbares Urteil zugesprochen. K verstirbt, bevor das Urteil rechtskräftig ist. Ks Witwe meint, der Anspruch sei auf sie übergegangen.
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BGH zum Betriebsbegriff bei Arbeitsmaschinen – Landwirt haftet nicht für Verletzung durch Mähmaschine
Landwirtin A betreibt auf ihrem Hof einen Traktor. Sie mäht mit ihrem Traktor ihr Weideland. Durch die Mäharbeiten wird ein Stein auf das benachbarte Grundstück geschleudert, auf dem B reitet. Der Stein trifft Bs Auge. B verlangt Schadensersatz.
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Zurechnung der Betriebsgefahr eines sicherungsübereigneten KFZ
A übereignet seinen PKW sicherungshalber an die B. Er nutzt das Fahrzeug aber weiterhin als Halter selbst. Bei einer Kollision mit C und dessen Fahrzeug wird A’s PKW beschädigt. Ein Verschulden der jeweiligen Fahrzeugführer lässt sich nicht feststellen. A geht gerichtlich gegen C vor.
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Pflichten und Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber außenstehenden Dritten
K liefert Weizen an die G-GmbH, diese soll erst später zahlen. G verkauft den Weizen weiter. Das Geld fließt auf das Konto der G. B, der Geschäftsführer der G, veruntreut diese Gelder. Das stürzt G in die Insolvenz. K verlangt von B Schadensersatz für seine Ansprüche gegen G.
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Haftungsmaßstab bei Erste-Hilfe-Maßnahmen im Sportunterricht
Schüler K bricht im Sportunterricht zusammen und wird bewusstlos. Lehrer L wählt den Notruf, führt aber keine Wiederbelebungsmaßnahmen durch. K erleidet bleibende gesundheitliche Schäden und verlangt Schadensersatz von Bundesland B. K behauptet, er habe mehrere Minuten vor Eintreffen der Rettungskräfte einen Atemstillstand erlitten, sodass Wiederbelebungsmaßnahmen nötig gewesen wären.
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Anwendung der Grundsätze zum Schockschaden auf fehlerhafte ärztliche Behandlung
Patient P lässt sich im Krankenhaus B operieren. Bei der OP kommt es zu einem Behandlungsfehler. P schwebt mehrere Wochen in akuter Lebensgefahr. K, die Ehefrau des P, erleidet dadurch massive psychische Beeinträchtigungen. K verlangt von B Schadensersatz.