Entscheidungsgründe: 64 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 64 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Entscheidungsgründe für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Klage auf unmögliche Leistung

K verlangt klageweise Übergabe und Übereignung (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB) einer einzigartigen Kuckucksuhr, die B ihm verkauft hat. B behauptet, er habe die Uhr zwischenzeitlich auf dem Flohmarkt an einen Unbekannten veräußert. Als K dies mit Nichtwissen bestreitet (§ 138 Abs. 4 ZPO), bietet B jedoch keinen Beweis an.

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Unterlassung von Äußerungen

K verlangt klageweise Schadensersatz von B. Er behauptet, B habe vorsätzlich sein Auto beschädigt. B verlangt widerklagend die Unterlassung dieser seiner Meinung nach ehrverletzenden Behauptung. ‌

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Einführungsfall - Veräußerung streitbefangene Sache

K hat B bei einem finanziellen Engpass mit Geld ausgeholfen. Als sich Bs Finanzen stabilisiert haben, gerät auch K in Geldnot. Da B sich weigert, seine Schulden zu begleichen, erhebt K Klage. Anschließend tritt er den Anspruch gegen B an seinen Gläubiger G ab, um diesen zu besänftigen.

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Halterhaftung gegenüber Fußgänger nach 7 StVG: Beweislast bei den Anspruchsvoraussetzungen, höherer Gewalt und Mitverschulden

K begehrt klageweise Schadensersatz von B. B hat ihm beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs angefahren, wodurch er sich den Arm bricht. B behauptet, jemand hätte zuvor seine Bremsleitungen durchtrennt. Ferner habe die Ampel ohnehin grün angezeigt, sodass K bei Rot überquert haben müsse. ‌

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Haftung zwischen Fahrzeughaltern nach § 17 II StVG: Unergiebigkeit der Aussage eines Knallzeugen + Entscheidung nach Beweislast

K und B sind an einer Ampel mit ihren Autos zusammengestoßen. K verlangt klageweise Schadensersatz in voller Höhe. Er behauptet, B sei über Rot gefahren. Zeuge Z bestätigt dies zunächst, räumt jedoch auf Nachfrage ein, dass er erst wegen des Knallgeräusches zur Unfallstelle hinsah. Weitere Beweismittel gibt es nicht. ‌

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Überzeugungskraft bei Zeugenaussagen IV: Glaubwürdigkeit bei persönlicher Nähe des Zeugen zu einer Partei/Sympathie-Rspr. des BGH

K und B haben einen Kaufvertrag über einen PKW geschlossen, dessen Übergabe und Übereignung K nun klageweise verlangt. B behauptet, er habe bereits an K erfüllt, was der Zeuge Z (Sohn des B), bestätigt. Zeugin X (kennt K und B nur flüchtig) sagt dagegen, das Auto stehe nach wie vor bei B. ‌

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Zivilrecht > Zivilprozessrecht

Zustellungsmangel

K möchte Klage gegen B auf Zahlung von 10.000€ Schadensersatz einreichen. Versehentlich stellt das Gericht die Klage nicht B zu, sondern dessen gleichnamigem Vater V. V gibt die Klageschrift weiter an B. B rügt vor Gericht die falsche Zustellung.