Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Zulässigkeit einer negativen Bewertung bei eBay (BGH, Urt. v. 28.09.2022 - VIII ZR 319/20)
K kauft von V über eBay vier Taylor-Swift-Armbänder für insgesamt €20. Davon entfallen €4,90 auf den Versand. Nach den eBay-AGB sind Nutzer „verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten” (sog. Sachlichkeitsgebot).
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Gefährliche Weintraube - Umfang der Verkehrssicherungspflicht und Beweislastverteilung bei Sturz in Geschäftsräumen
Der vorliegende Fall ähnelt der berühmte Salatblatt-Entscheidung des BGH. Grund des Sturzes der Klägerin ist dieses Mal zwar kein Salatblatt, sondern eine Weintraube. Auch dieser Fall beschäftigt sich aber mit Verkehrssicherungspflichten in Geschäftsräumen. Da Teile des Sachverhalts unklar blieben, hatte sich der BGH zudem mit der Frage zu beschäftigen, wer denn für die Einhaltung dieser Verkehrspflicht beweisbelastet ist und knüpft dabei an seine ständige Rechtsprechung an. Der Fall enthält also alle notwendigen Zutaten für eine Examensklausur, gerade für das zweite Staatsexamen!
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Vorschuss für Störungsbeseitigung? - Anwendbarkeit des § 281 BGB auf § 1004 BGB („Pappelwurzel-Fall“)
Die Frage, inwieweit Vorschriften aus dem allgemeinen Schuldrecht auf dingliche Ansprüche (zB § 985 BGB, §§ 987 ff. BGB, § 1004 BGB) anwendbar sind, beschäftigt die Rechtswissenschaft bereits seit der Schaffung des BGB. In dieser Entscheidung nimmt der BGH erstmalig Stellung zu der Frage, ob ein Eigentümer bei Verletzung der Beseitigungspflicht nach § 1004 Abs. 1 BGB vom Störer Schadensersatz statt der Beseitigung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) verlangen kann.
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Fall zur Ersatzpflicht der Vorverkaufsstelle bei pandemiebedingt abgesagtem Konzert (BGH, Urt. v. 13.7.2022 – VIII ZR 317/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte zu entscheiden, ob bei einem pandemiebedingt abgesagtem Konzert eine Ersatzpflicht der Vorverkaufsstelle bestehe oder nicht. Der BGH verneinte eine Ersatzpflicht nach § 313 Abs. 1 S. 1 BGB. Das Festhalten am Vertrag sei schon deshalb nicht unzumutbar, weil die Veranstalterin (V) bereit war, für die Absage der Veranstaltung einzustehen. K erhielt als Ersatz für die ausgefallene Veranstaltung einen Wertgutscheine . Für K habe damit eine ihm zumutbare Möglichkeit der vollständigen Entschädigung für den Ausfall der Veranstaltung bestanden. Der Gutschein stellte eine vollständige Kompensation dar, da nach dem 31.12.2021 die Auszahlung verlangt werden konnte (ARt. 240 § 5 Abs. 5 Nr. 2 EGBGB).
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Fall zur Aufklärungspflicht des Werkunternehmers (LG Osnabrück, Urt. v. 18.03.2022 – 7 O 2619/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Das Landgericht Osnabrück hatte in einem Fall zu entscheiden, ob ein:e Tätowierer:in darüber aufklären müsste, dass ein fein gezeichnetes Motiv für die Ohrmuschel ungeeignet sei. Eine Kundin (K) forderte Schadensersatz. Neben dem Anspruch steht aus c.i.c. auch ein deliktischer Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB zu. Eine Tätowierung stellt tatbestandlich immer eine Körperverletzung dar. K hat zwar eingewilligt, jedoch ist diese Einwilligung aufgrund der mangelhaften Aufklärung nicht wirksam, sodass der Eingriff rechtswidrig. Die Verletzung erfolgte schuldhaft. Mit den Kosten der Entfernung und den erlittenen Schmerzen lagen kausale Schäden vor.
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Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung (BGH, Urt. v. 12.01.2022 – XII ZR 8/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Als unmittelbare Reaktion auf die COVID-19-Pandemie mussten im März 2020 die Einzelhändler ihre Läden schließen. Da viele Händler ihre Geschäftsräume lediglich angemietet hatten, stellte sich die Frage, ob sie verpflichtet waren, für den Zeitraum Miete zu zahlen. Die Instanzgerichte kamen hier zunächst zu unterschiedlichen Ergebnissen. Mit der hier behandelten Entscheidung äußerte sich der BGH erstmalig zu dieser Frage und sorgte für Klarheit. Er bediente sich hierfür eines Instituts, welches seine Anfänge in der Hyperinflation 1923 nahm: Der Störung der Geschäftsgrundlage!
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Einzuhaltende Frist zur Leistung vor Rücktritt vom Kaufvertrag
V verkauft K einen Pkw für €9.000. K leistet eine Anzahlung (€2.000). Den Abholtermin am 08.07. will K verlegen. V setzt K eine Frist bis zum 11.07. K reagiert nicht. Am 13.07. erklärt V den Rücktritt. Am 18.07. verkauft V den Pkw für €7.000 an D. V verlangt Schadensersatz. K klagt auf Rückzahlung der Anzahlung.
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Schaden trotz bestehenden Rückforderungsanspruchs gegen einen Dritten?
Unter Einschaltung des Maklers M erwirbt K von V ein bebautes Grundstück zu Wohnzwecken. V verschweigt, dass eine Baugenehmigung für das Gebäude nur zu gewerblichen, nicht aber zu Wohnzwecken bestand. K ficht an und verlangt von V Rückabwicklung und Ersatz der überwiesenen Maklerkosten.
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Halterhaftung bei Beschädigung des eigenen Pkw des Fahrzeugführers
Die gehbehinderte Fahrzeughalterin H parkt ihr Auto auf einem Parkplatz, wo auch A parkt. Später bittet H den A, ihr Auto aus der abschüssigen Parklücke auszuparken, um einsteigen zu können. A kommt ihrem Wunsch nach, beschädigt aber beim Ausparken sein eigenes Fahrzeug.
Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Ladenschließung
V vermietet an M ein Bekleidungsgeschäft mit Gewerbemietvertrag vom 01.01.2015 zu monatlicher Miete von €5.000. Wegen der Corona-Pandemie verordnet Land L die Schließung sämtlicher Einzelhandelsgeschäfte vom 18.03. bis 20.04.2020. Dies führt bei M zu erheblichen Liquiditätslücken. M zahlt die Miete für April nicht.
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Verkehrssicherungspflicht bei Glastür im Hotel
Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51) ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich die beiden Figuren "Culpa in Contrahendo" (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" (VSD) kombinieren lassen.