
Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Sicherungserpressung 4
T möchte an einer Selbstbedienungstankstelle tanken. Der Tankvorgang wird durch den Eigentümer O freigegeben. T hatte von vornherein geplant nicht zu zahlen. Als O dies bemerkt stellt er sich in den Weg des Fahrzeugs. T gibt Gas, woraufhin O den Weg freigibt, um nicht überfahren zu werden.

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►Sicherungserpressung Fallbeispiel mit Lösung
T bricht in das Museum ein und steckt eine wertvolle Münze in seine Tasche. Als er vor dem Gebäude vom Wächter O erwischt wird, droht er diesem mit einem empfindlichen Übel, wenn er ihn nicht gehen ließe. O lässt dies zu.

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Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 9
T hat O Drogen im Wert von € 300 verkauft. O hat jedoch bisher nicht gezahlt. T, der von einem wirksamen Vertrag ausgeht, bringt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm das Geld zu übergeben.

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Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 2
O schuldet T aus einem älteren Vertrag noch € 500. Der Anspruch ist jedoch mittlerweile verjährt, wobei O die Einrede noch nicht erhoben hat. T ist dies bekannt und er setzt die Forderung kurzerhand persönlich durch, indem er O mit einem empfindlichen Übel droht.

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Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 1
O schuldet T aus einem Vertrag noch € 500. T hat keine Lust mehr zu warten. Deshalb zwingt er O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm das Geld zu übergeben.

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Absicht stoffgleichen Vermögensvorteils
T zwingt die Ladeneigentümerin O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, dass diese den Verkauf von Rauschgift in ihren Räumen duldet.

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Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (fehlender Nutzungswille)
T und O fahren gemeinsam mit dem Auto durch die Tundra. T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm sein Handy zu überreichen. O übergibt das Handy, was T aber nur zur Seite legt, damit O keine Hilfe rufen kann. T setzt O in der Tundra aus.

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Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (Inpfandnahme)
T hat gegen O einen Anspruch auf Zahlung von € 20.000. Da er den Zivilprozess nicht abwarten möchte, bringt er O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm das Fahrzeug als Sicherheit zu übergeben.

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Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht nur auf Behältnisinhalt
T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm die getragene Tasche zu überreichen, um darin enthaltene Wertgegenstände wegzunehmen. Als T die Tasche öffnet, enthält sie jedoch nichts Wertvolles und T wirft diese achtlos weg.

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Finalzusammenhang BGH 2
T beschützt seinen Freund D vor O. Dabei schlägt er O mehrmals ins Gesicht und tritt ihr gegen das Schienbein. Als O am Boden liegt, fordert T sie auf, ihm noch € 300 zu überreichen. O übergibt das Geld. Danach sagt T, dass er ihr noch eine Abreibung verpasse, wenn sie die Polizei rufen sollte.

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Dreieckserpressung: Fehlendes Näheverhältnis
T möchte das Auto seines Nachbarn N entwenden. Da er keine Ahnung davon hat, droht er O mit einem empfindlichen Übel, damit dieser ihm das Auto aufbricht und zu einem vereinbaren Treffpunkt fährt. O hat Angst und entwendet das Auto für T.

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Individueller Schadenseinschlag 3 - nicht einsetzbar
T zwingt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm eine Melkmaschine abzukaufen. O ist Bäuerin, aber braucht eine Melkmaschine für 10 Kühe. Die verkaufte Maschine eignet sich nur für 3 Kühe. O ist für ihren Betrieb auf eine Maschine angewiesen, kann sich aber keine weitere leisten.

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Vermögensnachteil 5 - Schutz des rechtswidrigen Besitzes
O verabredet mit zwei Freunden von ihm einen Raub, wobei jeder einen Teil der Beute erhalten soll. Nachdem O sich seinen Teil der Beute genommen hat, nötigen ihn seine beiden Freunde durch die Androhung von Schlägen zur Rückgabe seines Anteils.

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Vermögensnachteil 4 - kein Anspruch auf Beute
O verabredet mit zwei Freunden einen Raub, wobei jeder einen Teil der Beute erhalten soll. Nach dem Raub verlangt O seinen Teil der Beute. Die beiden anderen drohen O mit einem empfindlichen Übel, sollte er seinen Teil verlangen. O verzichtet deshalb.

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Finalzusammenhang 2
T droht O mit der Veröffentlichung sehr intimer Informationen. Er würde aber davon absehen, wenn O ihm an einem Treffpunkt Bargeld überreicht. O ist unbeeindruckt und verständigt die Polizei, welche ihm dazu rät das Geld zu überreichen. O zahlt aufgrund der Empfehlung.

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Finalzusammenhang 1
Die reiche O möchte T €500 zum Geburtstag schenken. Als T zu Besuch kommt und O ihr das Geld überreichen möchte, verlangt T €500 und droht alternativ mit einem empfindlichen Übel. O möchte T nichts mehr schenken, aber überreicht das Geld aus Angst.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Strafrecht
Schlüssel als Raubmittel? - Jurafuchs
Schon der „Labellofall“ hat uns gelehrt, dass ein offensichtlich ungefährlicher Gegenstand nicht zur Überwindung des Widerstands eines Dritten genügt. Aber wie sieht es bei einem Schlüssel aus? Der Schlüssel sei keine Waffe im technischen Sinne. Dieser sei vielmehr zur Bedienung von Verschlussmechanismen und nicht als Angriffsmittel bestimmt. Auch sei ein Schlüssel nicht geeignet, erhebliche Verletzungen herbeizuführen und sei somit auch kein gefährliches Werkzeug. Allerdings sei ein Schlüssel geeignet, eine Drohwirkung zu erzeugen, da er als Schlag- oder Stoßwerkzeug eingesetzt werden könne. Der Schlüssel sei deshalb ein sonstiges Werkzeug.

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Streitpunkt: Erfordernis der Vermögensverfügung
Mitarbeiterin T findet heraus, dass Chefin O mit ihrem Sekretär eine Affäre hat. Unter Androhung dies öffentlich zu machen, fordert sie O auf, ihr € 10.000 zu überreichen. Aus Angst ihren Job zu verlieren, hebt O das Geld ab und gibt es T in bar.

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Einführungsfall Erpressung
Die Mitarbeiterin T findet heraus, dass ihre Chefin O mit ihrem Sekretär eine Affäre hat. Unter Androhung, dies öffentlich zu machen, fordert sie O auf, ihr € 10.000 zu überreichen. Aus Angst, ihren Job zu verlieren, überreicht O der T das Geld in bar.
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Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
T bricht in die Wohnung der O im 6. Stock ein, um deren Wertsachen zu entwenden. Damit O keinen Widerstand leistet, schreit T diese an und sagt ihr, dass er sie aus dem Fenster werfen wird, wenn sie Gegenwehr leistet. Eingeschüchtert duldet O die Wegnahme durch T.
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Beispiel für fehlende Gewalt 2
T will Os wertvolle Uhren wegnehmen, fürchtet aber, dass dieser der Tat Widerstand entgegensetzen werde. Daher misshandelt T die Katze des O vor dessen Augen so lange, bis dieser die Wegnahme widerstandslos geschehen lässt.